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Suchrichtlinien und -verfahren

3200 - Rechte und Pflichten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3200

RECHTE UND VERANTWORTUNGEN

Jedes Jahr wird der Superintendent Handbücher zu Schülerrechten, Verhalten, Korrekturmaßnahmen und Disziplin entwickeln und allen Schülern, ihren Eltern und Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Solche Erklärungen werden unter Beteiligung von Eltern und der Gemeinde entwickelt. Der Schulleiter und das Personal werden sich mindestens einmal jährlich beraten, um Verhaltensstandards für Schüler und die einheitliche Durchsetzung dieser Standards in Bezug auf die etablierten Schülerhandbücher zu entwickeln und/oder zu überprüfen. Sie werden sich auch jährlich beraten, um Kriterien für die Bestimmung festzulegen, wann zertifizierte Mitarbeiter Kurse absolvieren müssen, um die Fähigkeiten zur Klassenführung zu verbessern.

Alle Schüler, die die Schulen des Distrikts besuchen, halten sich an die schriftlichen Richtlinien, Regeln und Vorschriften der Schulen, verfolgen den erforderlichen Studiengang und unterwerfen sich der Autorität des Personals der Schulen, vorbehaltlich solcher Korrekturmaßnahmen oder Disziplinen wie der Die Schulleitung entscheidet.

 

Zusätzlich zu anderen gesetzlich festgelegten Rechten besitzt jeder Schüler, der von oder im Namen des Schulbezirks Walla Walla betreut wird, die folgenden materiellen Rechte. Der Schulbezirk darf diese Rechte nur aus triftigen und hinreichenden Gründen einschränken:

1. Keinem Schüler darf wegen nationaler Herkunft, Rasse, Religion, wirtschaftlichem Status, Geschlecht, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Familienstand, früherer Festnahme, früherer Inhaftierung oder einer körperlichen, seelischen Unrechtmäßigkeit die gleiche Bildungschance verweigert oder unrechtmäßig diskriminiert werden , oder sensorische Behinderung.

2. Alle Schüler haben das verfassungsmäßige Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit, das verfassungsmäßige Recht, sich friedlich zu versammeln und bei der Regierung und ihren Vertretern Petitionen zur Wiedergutmachung von Beschwerden einzulegen, das verfassungsmäßige Recht auf freie Religionsausübung und auf freie Schulen vor sektiererischer Kontrolle oder Einfluss, vorbehaltlich angemessener Einschränkungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Ausübung dieses Rechts.

3. Alle Studierenden haben das verfassungsmäßige Recht auf Schutz ihrer Person, ihrer Unterlagen und ihrer Effekten vor unangemessenen Durchsuchungen und Beschlagnahmen.

4. Alle Schüler haben das Recht, in der Obhut des Schulbezirks Walla Walla frei von rechtswidrigen Eingriffen in ihre Ausbildung zu sein.

5. Kein Schüler darf von einem Schulbezirk ohne ordentliches Gerichtsverfahren ganz oder teilweise des Rechts auf gleiche Bildungschancen beraubt werden.

Die vorstehende Aufzählung von Rechten darf nicht so ausgelegt werden, dass andere Rechte, die in der Verfassung und den Gesetzen des Bundesstaates Washington festgelegt sind, oder die dem Volk vorbehaltenen Rechte verweigert oder herabgesetzt werden.

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.150.240 Zertifiziertes Lehr- und Verwaltungspersonal als verantwortlich für den Unterricht im Klassenzimmer – Geltungsbereich – Verantwortlichkeiten – Strafe

28A.400.110 Der Schulleiter muss eine angemessene Disziplin der Schüler sicherstellen – Aufbau von Disziplinstandards – Klassen zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Klassenführung

28A.405.060 Studiengang und Reglement – ​​Vollstreckung – Gehaltsentzug wegen Nichterfüllung

28A.600.010 Durchsetzung von Verhaltensregeln – Garantien für ein ordnungsgemäßes Verfahren – Berechnung der Tage für kurz- und langfristige Suspendierungen

28A.600.020 Ausschluss von Schülern aus dem Unterricht – Schriftliche Disziplinarverfahren – langfristige Suspendierung oder Ausschluss

28A.600.040 Schüler müssen Regeln und Vorschriften einhalten

Kapitel 392-168 WAC-Sonderdienstprogramme - Bürgerbeschwerdeverfahren für bestimmte kategoriale Bundesprogramme

392-400-215 Studentenrechte

392-400-225 Schulbezirksregeln zur Definition von Fehlverhalten – Verteilung der Regeln

Angenommen: 16. Juli 2002

 Überarbeitet: 04.15.14, 04.21.15

 Überarbeitet: 20. November 2018

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