Logo

3142 - Internationale Austauschstudierende

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3142

INTERNATIONALE AUSTAUSCHSTUDIERENDE

Der Vorstand erkennt den Wert des kulturellen und akademischen Austauschs an. Solche Erfahrungen vermitteln internationalen Austauschstudenten ein ausgewogenes Verständnis unseres Landes und US-Studenten eine breite Weltperspektive.

Schüler, die unseren Bundesstaat für einen kurzen Aufenthalt (B-2-Visum) besuchen, z. B. für einen Urlaub oder einen Besuch bei Freunden oder der Familie, dürfen sich nicht an einer Schule im Bezirk anmelden. Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Schulverwaltung dürfen diese Schüler jedoch Klassenzimmer besuchen und an von der Schule gesponserten Veranstaltungen teilnehmen.

Internationale Austauschschüler, die für einen langfristigen Besuch (J-1- oder F-1-Visa) in die USA kommen, um eine Schule zu besuchen, können sich für den Schulbesuch im Distrikt über ein anerkanntes internationales Austauschprogramm oder durch die Förderung eines anmelden Schule.

Der Distrikt wird solche internationalen Austauschstudenten zulassen, wenn die Zulassung das Unterrichtsprogramm des Distrikts nicht beeinträchtigt.

 

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.300.240 Internationaler Studentenaustausch
RCW 19.166 Internationaler Studentenaustausch

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 16. August 2022

Copyright © 2017 Walla Walla öffentliche Schulen. Alle Rechte vorbehalten.
Website-Design von Walla Walla Webweber.
In Partnerschaft mit dem Schulbezirk Walla Walla Kommunikationsabteilung