3142 - Internationale Austauschstudierende
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3142
INTERNATIONALE AUSTAUSCHSTUDIERENDE
Der Vorstand erkennt den Wert des kulturellen und akademischen Austauschs an. Solche Erfahrungen vermitteln internationalen Austauschstudenten ein ausgewogenes Verständnis unseres Landes und US-Studenten eine breite Weltperspektive.
Schüler, die unseren Bundesstaat für einen kurzen Aufenthalt (B-2-Visum) besuchen, z. B. für einen Urlaub oder einen Besuch bei Freunden oder der Familie, dürfen sich nicht an einer Schule im Bezirk anmelden. Mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Schulverwaltung dürfen diese Schüler jedoch Klassenzimmer besuchen und an von der Schule gesponserten Veranstaltungen teilnehmen.
Internationale Austauschschüler, die für einen langfristigen Besuch (J-1- oder F-1-Visa) in die USA kommen, um eine Schule zu besuchen, können sich für den Schulbesuch im Distrikt über ein anerkanntes internationales Austauschprogramm oder durch die Förderung eines anmelden Schule.
Der Distrikt wird solche internationalen Austauschstudenten zulassen, wenn die Zulassung das Unterrichtsprogramm des Distrikts nicht beeinträchtigt.
Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.300.240 Internationaler Studentenaustausch
RCW 19.166 Internationaler Studentenaustausch
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 16. August 2022