RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

3141 - Auswärtige Studenten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3141

AUSLÄNDISCHE SCHÜLER 

In Übereinstimmung mit Kapitel 28A.225 RCW kann jeder Schüler, der außerhalb des Distrikts wohnt, den Besuch einer Schule im Distrikt beantragen oder die elterliche Erklärung über die Absicht einreichen, zu Hause Unterricht zu erteilen und sich gegebenenfalls für Hilfsdienste anzumelden. Alle Anträge auf Anwesenheit von Nichtansässigen oder Heimunterricht werden auf gleicher Grundlage berücksichtigt. Der Distrikt informiert die Eltern jährlich über die Einschreibungsoptionen zwischen den Distrikten und Möglichkeiten zur Beteiligung der Eltern. Informationen zu Aufnahmerichtlinien zwischen den Distrikten werden Gebietsfremden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung des Online-Zugriffs auf die Informationen erfüllt die Anforderungen dieser Richtlinie, es sei denn, ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter verlangt ausdrücklich, dass Informationen in schriftlicher Form bereitgestellt werden. Der Distrikt erhebt keine Transfergebühren oder Studiengebühren für die Einschreibung berechtigter ausländischer Studenten, die im Bundesstaat Washington wohnen.

Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter beantragt die Aufnahme im Namen seines Kindes, indem er den entsprechenden Distriktantrag ausfüllt. Der Superintendent entwickelt ein Antragsformular, das Informationen enthält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den aktuellen ständigen Wohnsitz des Kindes und den Schulbezirk, in dem es derzeit eingeschrieben ist oder in dem es zu Hause unterrichtet wird, die Grundlage für die Beantragung der Entlassung aus dem Wohnbezirk und das spezifische Gebäude und die Klassenstufe (Grundstufe) oder Kursangebote (Sekundarstufe), in die der Schüler eingeschrieben werden möchte, wenn er vom Bezirk akzeptiert wird.
Ein Schüler, der in einem Distrikt wohnt, der kein Sekundarprogramm betreibt, kann sich in Übereinstimmung mit den staatlichen Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die finanzielle Verantwortung des Wohnbezirks an Sekundarschulen in diesem Distrikt einschreiben.

Standards für die Annahme oder Ablehnung eines Antrags

Der Superintendent akzeptiert oder lehnt einen Antrag auf Zulassung als Nichtansässiger basierend auf den folgenden Standards ab:

    1. Ob die Aufnahme eines gebietsfremden Studenten dazu führen würde, dass der Distrikt in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät („finanzielle Härte“ umfasst keine routinemäßigen Programmkosten im Zusammenhang mit der Betreuung zusätzlicher behinderter oder nicht behinderter Studenten);
    2. Ob die Klassenstufe oder Klasse in dem Gebäude, in dem der Schüler eingeschrieben werden möchte, Kapazitäten für zusätzliche Schüler hat;
    3. Ob geeignete Bildungsprogramme oder Dienstleistungen verfügbar sind, um den Zustand des Schülers zu verbessern, wie im Antrag auf Entlassung aus seinem oder ihrem Wohnbezirk angegeben;
    4. Ob die Disziplinarakte oder andere Unterlagen des Schülers auf eine Vorgeschichte von gewalttätigem oder störendem Verhalten oder auf eine Bandenmitgliedschaft hinweisen (eine Bande bezeichnet eine Gruppe von drei oder mehr Personen mit identifizierbarer Führung, die sich regelmäßig verschwört und gemeinsam hauptsächlich für kriminelle Zwecke handelt);
    5. Ob der Schüler für mehr als zehn aufeinanderfolgende Tage von einer öffentlichen Schule ausgeschlossen oder suspendiert wurde, in diesem Fall kann der Schüler die Aufnahme gemäß der Distriktrichtlinie für die Wiederaufnahme und Wiederaufnahme suspendierter oder ausgeschlossener Schüler beantragen; und
    6. Ob die Einschreibung eines gebietsfremden Studenten im Widerspruch zu einer Genossenschaft einer Distrikt-Innovationsakademie gemäß RCW 28A.340.080 stehen würde.

Zulassung oder Ablehnung: Feststellung der Entscheidung und Beschwerde gegen die Entscheidung

Der Superintendent wird allen Bewerbern rechtzeitig eine schriftliche Benachrichtigung über die Genehmigung oder Ablehnung des Immatrikulationsantrags eines nichtansässigen Studenten zukommen lassen. Wenn der Student zugelassen werden soll, benachrichtigt der Superintendent oder der Beauftragte des Superintendenten den Wohnbezirk und trifft die notwendigen Vorkehrungen für die Übertragung der Studentenunterlagen.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, teilt der Superintendent den Eltern oder Erziehungsberechtigten mit einer Frist von fünf Schulwerktagen im Voraus die Gründe für die Ablehnung und das Recht mit, beim Vorstand einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung und eine Anhörung zu stellen vor dem Vorstand bei seiner nächsten ordentlichen Sitzung. Nach der Anhörung durch den Vorstand wird den Eltern unverzüglich eine endgültige Entscheidung schriftlich mitgeteilt.
Gegen die endgültige Entscheidung des Distrikts, die Zulassung eines gebietsfremden Studenten zu verweigern, kann Berufung eingelegt werden
Superintendent of Public Instruction oder sein/ihr Beauftragter gemäß dem in RCW beschriebenen Verfahren
28A.225.230.

Kinder von Vollzeitbeschäftigten

    1. Gemäß RCW 28A.225.225 ist es einem gebietsfremden Studenten, der das Kind eines vollzeitbeschäftigten zertifizierten oder klassifizierten Mitarbeiters ist, gestattet, sich einzuschreiben:
      1. An der Schule, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist;
      2. An einer Schule, die den Kindergarten des Bezirks bis zur zwölften Klasse bildet, einschließlich der Schule, der der Mitarbeiter zugeordnet ist; oder
      3. An einer Schule im Distrikt, die Frühförderungsdienste gemäß RCW28A.155.065 und/oder Vorschuldienste gemäß RCW 28A.155.070 anbietet, wenn der Schüler für solche Dienste berechtigt ist.
    2. Der Distrikt kann den Antrag eines Studenten ablehnen, der das Kind eines Vollzeitbeschäftigten ist, wenn:
      1. Disziplinarakten oder andere Beweise stützen die Schlussfolgerung, dass der Schüler eine Vorgeschichte von Verurteilungen, gewalttätigem oder störendem Verhalten oder einer Bandenmitgliedschaft hat; oder
      2. Der Schüler wurde für mehr als zehn aufeinanderfolgende Tage von einer öffentlichen Schule ausgeschlossen oder suspendiert (jedoch müssen die Richtlinien des Distrikts für die Wiederaufnahme von ausgeschlossenen oder suspendierten Schülern und die erforderlichen Wiedereingliederungsverfahren gemäß dieser Regel gleichermaßen für gebietsansässige und gebietsfremde Bewerber gelten, die eine Zulassung beantragen , gemäß RCW28A.225.225(2)(b)); oder
      3. Die Einschreibung des gebietsfremden Kindes würde ein Kind verdrängen, das im Bezirk ansässig ist.
    3. Wenn ein gebietsfremder Schüler das Kind eines Vollzeitbeschäftigten ist und gemäß Abschnitt 1 oben eingeschrieben wurde, muss dem Schüler erlaubt werden, an derselben Schule oder im Kindergarten des Bezirks bis zur XNUMX. Klasse eingeschrieben zu bleiben, bis:
      1. Der Schüler schließt seine schulische Ausbildung ab; oder
      2. Der Schüler hat wiederholt Auflagen zur Teilnahme an einem Online-Schulprogramm nicht erfüllt, wie z.

Querverweise:

Vorstandspolitik

3120

Anmeldung zur Pilotenausbildung

3130

Distrikt-Anwesenheitsbereiche und offene Einschreibung

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.225.220

Erwachsene, Kinder aus anderen Bezirken, Vereinbarungen für den Schulbesuch – Studiengebühren

28A.225.225

Anträge von gebietsfremden Schülern oder Schülern, die zu Hause unterrichtet werden, auf den Besuch einer Bezirksschule – Kinder von Schulangestellten – Zulassungs- und Ablehnungsstandards – Benachrichtigung

28A.225.240

Einspruch gegen bestimmte Entscheidungen zur Ablehnung des Antrags eines Studenten auf Teilnahme an einem nichtansässigen Bezirk – Aufteilung der Kreditpunkte

28A.225.290

Informationsbroschüre zu den Einschreibungsmöglichkeiten

28A.225.300

Informationen zu den Anmeldeoptionen für Eltern/Erziehungsberechtigte

WAC

392-137

Finanzen - Teilnahme von Nichtansässigen

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 16. Mai 2017

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem