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Suchrichtlinien und -verfahren

3120 - Einschreibung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3120

ANMELDUNG

Der Superintendent oder Beauftragte entwickelt Verfahren für die Einschreibung von Studenten, die Aufzeichnung des Anwesenheitsverhaltens und die Beratung und Korrektur von Studenten mit Anwesenheitsproblemen. Bei der Einschreibung eines Schülers, der eine Schule in einem anderen Schulbezirk besucht hat, müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schüler kurz schriftlich angeben, ob der Schüler:
A. Jegliche Platzierung in einem Sonderpädagogikprogramm;
B. Alle vergangenen, laufenden oder anhängigen Disziplinarverfahren;
C. Vorgeschichte von gewalttätigem Verhalten;
D. Urteile oder Verurteilungen gemäß RCW 13.01.155, die Gewaltdelikte, Sexualdelikte, Schusswaffen- oder gefährliche Waffendelikte und Betäubungsmitteldelikte umfassen;
E. Unbezahlte Bußgelder oder Gebühren von anderen Schulen; und
F. Jegliche Gesundheitsprobleme, die die Bildungsbedürfnisse des Schülers beeinträchtigen.

Die Schule, die den Schüler einschreibt, muss die permanenten Aufzeichnungen des Schülers – einschließlich Aufzeichnungen über Disziplinarmaßnahmen, Vorgeschichte von gewalttätigem Verhalten oder Verhalten gemäß RCW 13.04.155, Anwesenheitsunterlagen, Impfunterlagen und schulische Leistungen – von der Schule anfordern, die der Schüler zuvor besucht hat.

Wenn ein Schulleiter Informationen über Urteile oder Verurteilungen gemäß RCW 13.04.155 erhält, befolgt er oder sie das in Richtlinie 3143 – Benachrichtigung und Verbreitung von Informationen über Schülerdelikte und Benachrichtigung über Androhung von Gewalt oder Schaden – beschriebene Verfahren.

Der Distrikt verlangt von Schülern oder ihren Eltern, dass sie einen Wohnsitznachweis innerhalb des Distrikts vorlegen, z. B. Kopien von Telefon- und Wasserrechnungen oder Mietverträgen. Der Bezirk verlangt von Studenten, die aufgrund ihres Alters für die Dienste des Bezirks in Frage kommen, keinen Wohnsitznachweis oder andere Informationen bezüglich einer Adresse, wenn der Student keinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Studenten, die der Definition von Obdachlosigkeit entsprechen, werden vom Distrikt sofort immatrikuliert, auch während etwaiger Einschreibungsstreitigkeiten anhängig sind (siehe 3115 – Studenten mit Obdachlosigkeit: Einschreibungsrechte und -dienste).

Der Bezirk erkundigt sich nicht nach der Staatsbürgerschaft oder dem Einwanderungsstatus eines Schülers oder seiner Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Der Distrikt akzeptiert unter Vorbehalt Anträge, einschließlich elektronischer Anträge, für die Immatrikulation und Kursregistrierung für einen Studenten einer Militärfamilie, der in eine militärische Einrichtung innerhalb des Staates versetzt wird oder in eine militärische Einrichtung versetzt wird (siehe 2100 – Bildungsmöglichkeiten für Studenten mit einem Elternteil in das Militär).

Der Antrag auf Immatrikulation kann vom Schüler, Elternteil oder Erziehungsberechtigten gestellt werden.

Da genaue Registrierungs- und Anwesenheitsunterlagen sowohl für den Erhalt einer staatlichen finanziellen Erstattung als auch für die Erfüllung der Aufgaben des Distrikts gemäß den Anwesenheitsgesetzen unerlässlich sind, werden die Mitarbeiter diese Aufzeichnungen gewissenhaft führen.

 

Querverweis:
Vorstandsrichtlinie 2100 Bildungsmöglichkeiten für Schüler mit einem Elternteil im Militär
Vorstandsrichtlinie 2255 Alternative Lernerfahrungskurse
Vorstandsrichtlinie 3115 Studenten, die von Obdachlosigkeit betroffen sind – Anmelderechte und Dienste
Vorstandsrichtlinie 3143 Benachrichtigung und Verbreitung von Informationen über studentische Straftaten und Benachrichtigung über Androhung von Gewalt oder Schaden

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.225.215 Einschreibung von Kindern ohne legalen Wohnsitz
RCW 28A.225.216 Kinder von Militärfamilien – Wohnsitz
RCW 28A.225.330 Einschreibung von Studenten aus anderen Distrikten -- Anfragen nach Informationen und dauerhaften Aufzeichnungen - Zurückgehaltene Abschriften - Immunität von der Haftung - Benachrichtigung von Lehrern und Sicherheitspersonal - Regeln
WAC 392-121-108 Definitionen – Registrierungsausschlüsse
WAC 392 121 122 Definitionen – Studierende in Vollzeitäquivalenten
WAC 392-121-182 Anforderungen an alternative Lernerfahrungen
WAC 392-169-022 Schüler mit laufendem Start – Definition

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 17. März 2020
Überarbeitet: 17. November 2020

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