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Suchrichtlinien und -verfahren

2030 - Assistenztiere in Schulen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2030

DIENSTTIERE IN SCHULEN

Der Vorstand der Walla Walla Public Schools erkennt seine Verantwortung an, zuzulassen, dass Schüler und/oder Erwachsene mit Behinderungen von einem „Diensttier“ begleitet werden, wie es die Bundesgesetze und das Gesetz des US-Bundesstaates Washington gegen Diskriminierung vorschreiben. Diese Richtlinie regelt die Anwesenheit von Diensttieren in den Schulen, auf dem Schulgelände, einschließlich Schulbussen und bei Schulaktivitäten.

Ein „Servicetier“ bezeichnet ein Tier, das dazu ausgebildet ist, die sensorische, geistige oder körperliche Behinderung einer behinderten Person zu unterstützen oder zu unterstützen. Die Definition des American with Disabilities Act für „Servicetier“ bezeichnet jeden Hund, der individuell trainiert wird, um Arbeiten oder Aufgaben zugunsten einer Person mit einer Behinderung auszuführen, einschließlich einer körperlichen, sensorischen, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderung. Begleit- und Komforttiere gelten nicht als Servicetiere. Andere Tierarten, ob wild oder domestiziert, trainiert oder untrainiert, sind keine Nutztiere im Sinne dieser Definition. Die Arbeit oder Aufgaben, die von einem Servicetier ausgeführt werden, müssen in direktem Zusammenhang mit der Behinderung der Person stehen. Beispiele für Arbeit oder Aufgaben umfassen, sind aber nicht beschränkt auf die Unterstützung blinder oder sehbehinderter Personen bei der Navigation und anderen Aufgaben, die Warnung gehörloser oder schwerhöriger Personen vor der Anwesenheit von Personen oder Geräuschen, die Bereitstellung von gewaltfreiem Schutz oder Rettungsarbeiten, das Ziehen eines Rollstuhls, das Helfen einer Person während eines Anfalls, das Warnen von Personen vor Allergenen, das Heranholen von Gegenständen wie Medikamenten oder dem Telefon, das Bereitstellen körperlicher Unterstützung und Hilfe bei Gleichgewicht und Stabilität für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und das Helfen von Personen mit psychiatrischen und neurologischen Behinderungen, indem impulsives oder destruktives Verhalten verhindert oder unterbrochen wird. Die kriminalitätsabschreckende Wirkung der Anwesenheit eines Tieres und die Bereitstellung von emotionaler Unterstützung, Wohlbefinden, Trost oder Kameradschaft stellen keine Arbeit oder Aufgaben im Sinne dieser Definition dar.

Die Eltern/Erziehungsberechtigten eines Schülers, die glauben, dass der Schüler ein Assistenztier zur Schule bringen muss, oder ein Mitarbeiter, der ein Assistenztier zur Schule bringen möchte, müssen einen schriftlichen Antrag an den Schulleiter stellen. Der Gebäudedirektor entscheidet in Absprache mit dem Koordinator des Abschnitts 504 oder dem Direktor der Sonderdienste, ob das Diensttier in der Schule zugelassen wird oder nicht.

Der Superintendent entwickelt Verfahren zur Umsetzung der Richtlinie.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 5010 Nichtdiskriminierung und Affirmative Action

Vorstandsrichtlinie 3210 Nichtdiskriminierung

Vorstandsrichtlinie 2162 Bildung von Schülern mit Behinderungen gemäß Abschnitt 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973

Vorstandsrichtlinie 2161 Sonderpädagogik und zugehörige Dienste für berechtigte Schüler

Vorstandsrichtlinie 2029 Tiere als Teil des Unterrichtsprogramms

Rechtliche Hinweise:

American Disabilities Act (ADA), Überarbeitete Titel-II-Vorschriften, 35 Diensttiere

§ 504 des Rehabilitationsgesetzes von 1973

RCW 28A.642 Diskriminierungsverbot

RCW 49.60.040 Definitionen

WAC 162-26 Öffentliche Unterkünfte, Diskriminierung aufgrund von Behinderung

WAC 392-145-021(3) Allgemeine Betriebsanforderungen

WAC 392-172A-01035 Kind mit einer Behinderung oder Student mit Anspruch auf Sonderschulung

WAC 392-172A-01155 (3) Zugehörige Dienste

WAC 392-190 Gleiche Bildungschancen – Rechtswidrige Diskriminierung verboten

Angenommen: 21. November 2017

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