2027 – Distrikteigentum an vom Personal geschaffener Arbeit
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2027
DISTRIKT-EIGENTUM AN VON PERSONAL ERSTELLTEN ARBEITEN
In Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen bestätigt der Vorstand, dass Originalwerke, die von Mitarbeitern im Rahmen der Beschäftigung für die Verwendung in den Schulen und Programmen des Distrikts erstellt wurden, im Allgemeinen „Auftragsarbeit“ und Eigentum des Distrikts sind. Die von Distriktmitarbeitern erstellte Arbeit, die „Arbeit für den Auftrag“ ist, ist ebenfalls ein öffentliches Dokument und gemäß Kapitel 42.56 RCW und Distriktrichtlinie 4040 öffentlich zugänglich.
Der Superintendent wird Durchführungsverfahren einführen, um festzustellen, ob die Arbeit, die von Distriktmitarbeitern zur Verwendung in den Schulen und Programmen des Distrikts erstellt wurde, tatsächlich „Arbeit zur Auftragsvergabe“ ist. Distriktverfahren werden auch einen Mechanismus für Mitarbeiter bereitstellen, um die Erlaubnis zu beantragen, das Eigentum an Originalwerken der Urheberschaft zu behalten, die im Rahmen ihrer Beschäftigung erstellt wurden, und um eine Entscheidung des Distrikts zu beklagen, wenn dieser Antrag abgelehnt wird.
Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2020 Kursdesign, Auswahl und Annahme von Lehrmaterialien
Vorstandsrichtlinie 2022 Elektronische Ressourcen
Vorstandsrichtlinie 2025 Einhaltung des Urheberrechts
Vorstandsrichtlinie 4040 Öffentlicher Zugang zu Distriktunterlagen
Rechtliche Hinweise:
17 USC 101 ff. Urheberrechtsgesetz von 1976
Angenommen: 21. November 2017