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Suchrichtlinien und -verfahren

2027 – Distrikteigentum an vom Personal geschaffener Arbeit

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2027

DISTRIKT-EIGENTUM AN VON PERSONAL ERSTELLTEN ARBEITEN

In Übereinstimmung mit den Bundesgesetzen bestätigt der Vorstand, dass Originalwerke, die von Mitarbeitern im Rahmen der Beschäftigung für die Verwendung in den Schulen und Programmen des Distrikts erstellt wurden, im Allgemeinen „Auftragsarbeit“ und Eigentum des Distrikts sind. Die von Distriktmitarbeitern erstellte Arbeit, die „Arbeit für den Auftrag“ ist, ist ebenfalls ein öffentliches Dokument und gemäß Kapitel 42.56 RCW und Distriktrichtlinie 4040 öffentlich zugänglich.

Der Superintendent wird Durchführungsverfahren einführen, um festzustellen, ob die Arbeit, die von Distriktmitarbeitern zur Verwendung in den Schulen und Programmen des Distrikts erstellt wurde, tatsächlich „Arbeit zur Auftragsvergabe“ ist. Distriktverfahren werden auch einen Mechanismus für Mitarbeiter bereitstellen, um die Erlaubnis zu beantragen, das Eigentum an Originalwerken der Urheberschaft zu behalten, die im Rahmen ihrer Beschäftigung erstellt wurden, und um eine Entscheidung des Distrikts zu beklagen, wenn dieser Antrag abgelehnt wird.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2020 Kursdesign, Auswahl und Annahme von Lehrmaterialien

Vorstandsrichtlinie 2022 Elektronische Ressourcen

Vorstandsrichtlinie 2025 Einhaltung des Urheberrechts

Vorstandsrichtlinie 4040 Öffentlicher Zugang zu Distriktunterlagen

Rechtliche Hinweise:

17 USC 101 ff. Urheberrechtsgesetz von 1976

Angenommen: 21. November 2017

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