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Suchrichtlinien und -verfahren

2410 - Voraussetzungen für den Highschool-Abschluss

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2410

HOCHSCHULABSCHLUSS-ANFORDERUNGEN

Der Vorstand legt Abschlussanforderungen fest, die mindestens den vom State Board of Education festgelegten entsprechen. Der Vorstand genehmigt zusätzliche Abschlussanforderungen, wie vom Superintendenten empfohlen. Abschlussanforderungen, die gelten, wenn sich ein Schüler zum ersten Mal an der High School einschreibt, bleiben in Kraft, bis dieser Schüler seinen Abschluss macht. Der Vorstand verleiht jedem im Distrikt eingeschriebenen Schüler, der die vom Distrikt festgelegten Anforderungen erfüllt, ein Abiturzeugnis. Es wird nur ein Diplom verliehen, wobei kein Unterschied zwischen den verschiedenen möglichen Studiengängen gemacht wird.

I. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS

Jeder Schüler muss die folgenden Anforderungen erfüllen, um die High School zu absolvieren: (1) Erfüllung der Kreditanforderungen, die in dem dieser Richtlinie beigefügten Verfahren angegeben sind; (2) Karriere- und College-Bereitschaft durch Abschluss einer High School und darüber hinaus demonstrieren; und (3) die Anforderungen von mindestens einer Studiengangsoption erfüllen, die in dem dieser Richtlinie beigefügten Verfahren beschrieben ist.

II. IMPLEMENTIERUNG

Der Superintendent entwickelt Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinie gemäß geltendem Landesrecht.

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2418 – Verzicht auf High-School-Abschluss-Credits

Vorstandsrichtlinie 3520 – Studiengebühren, Bußgelder oder Abgaben

Vorstandsrichtlinie 3241 – Schülerdisziplin

Vorstandsrichtlinie 3110 – Teilnahmeberechtigung und Platzierung

Rechtliche Hinweise:

Gesetze von 2019, Kap. 252, § 201 Studiengangsmöglichkeiten für den Abschlussjahrgang 2020 und Folgejahrgänge

RCW 28A.155.045 Zertifikat der individuellen Leistung

RCW 28A.230.090 Anforderungen oder Äquivalenzen für den Highschool-Abschluss – Pläne für die High School und darüber hinaus – Anforderungen und Ausnahmeregelungen für den Berufs- und Hochschulabschluss – Neubewertung der Abschlussanforderungen – Sprachanforderungen – Anrechnung von Kursen, die vor dem Besuch der High School absolviert wurden – Postsekundäre Credit-Äquivalenzen

RCW 28A.230.097 Äquivalenzen für Karriere- und technische High-School-Kurse

RCW 28A.230.120 Abiturzeugnisse – Ausstellung – Option zum Erhalt von Abschlusszeugnissen – Mitteilung

RCW 28A.230.122 Internationale Abiturzeugnisse

RCW 28A.600.300 400 Laufendes Startprogramm – Definition

RCW 28A.635.060 Verunstaltung oder Verletzung von Schuleigentum – Haftung von Schülern, Eltern oder Erziehungsberechtigten – Zurückhalten von Noten, Diplomen oder Zeugnissen – Suspendierung und Rückerstattung – Freiwilligenarbeitsprogramm als Alternative – Geschützte Rechte

WAC 180-51 Abituranforderungen

WAC 392-121-182 Anforderungen an alternative Lernerfahrungen

WAC 392-169 Spezielle Serviceprogramme - Laufendes Startprogramm

WAC 392-348 Sekundarbildung

WAC 392-410 Studiengänge und Äquivalenzen

WAC 392-410-350 Siegel der Biliteralität

WAC 392-415-070 Obligatorischer Inhalt des Highschool-Transcripts – Items – Timelines

Angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 17. März 2020

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