2421 - Beförderung, Bindung und Beschleunigung
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2421
FÖRDERUNG, HALTUNG UND BESCHLEUNIGUNG
Der Vorstand erkennt an, dass die Geschwindigkeit des körperlichen, sozialen, emotionalen und akademischen Wachstums bei einzelnen Schülern unterschiedlich sein wird. Da jeder Schüler in seinem eigenen Tempo wächst, sollen diese individuellen Wachstumsmerkmale in der Unterrichtsprogrammierung berücksichtigt werden.
Nachdem ein Schüler ein Studienjahr in einer bestimmten Klassenstufe erfolgreich abgeschlossen hat, wird er in die nächste Klasse befördert. Die Beibehaltung der gleichen Klasse kann für den Schüler von Vorteil sein, wenn er / sie in Bezug auf Fähigkeiten und Klassenstufe keine Mindestkompetenz in Fächern mit grundlegenden Fähigkeiten demonstriert. Ein Zurückbehalten sollte nicht in Betracht gezogen werden, außer in diesen Fällen, in denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Schüler mit minimaler sozialer und emotionaler Störung davon profitiert.
Der Superintendent legt Verfahren fest, die vorsehen, dass die Eltern mindestens ein (1) Quartal im Voraus über eine Zurückbehaltungsentscheidung seitens der Schule informiert werden. Die Verfahren können eine Ausnahme von diesem Zeitplan für Schüler der dritten Klasse beinhalten, die den Anforderungen für die Einstufung in die Klasse in Policy 2107, Comprehensive Early Literacy Plan, unterliegen.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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2080 |
Umfassender Schülerbewertungsplan |
2090 |
Programmbewertung |
2107 |
Umfassender Plan für frühe Alphabetisierung |
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 16. Mai 2017