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Suchrichtlinien und -verfahren

2418 - Verzicht auf High School Graduierung Credits

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2418

VERZICHT AUF HOCHSCHULABSCHLUSSKREDITE

Der Vorstand ist bestrebt, allen Studierenden die Möglichkeit zu geben, die Abschlussanforderungen ohne Diskriminierung und ohne unterschiedliche Auswirkungen auf Gruppen von Studierenden zu erfüllen. Dabei erkennt der Vorstand an, dass Umstände eintreten können, die einen Schüler daran hindern, alle vierundzwanzig Credits zu erwerben, die für den Highschool-Abschluss erforderlich sind. Solche Umstände können Folgendes beinhalten, sind aber nicht darauf beschränkt:

• Obdachlosigkeit;
• Ein Gesundheitszustand, der dazu führt, dass der Unterricht nicht besucht werden kann;
• Begrenzte Englischkenntnisse;
• Behinderung, unabhängig davon, ob der Schüler ein individualisiertes Bildungsprogramm oder einen Plan gemäß Abschnitt 504 des Bundesrehabilitationsgesetzes von 1973 hat;
• Verweigerung der Möglichkeit, während der ersten vier Jahre der High School kostenlose Klassen zu wiederholen oder sich in Förderklassen einzuschreiben;
• Versetzung während der letzten zwei Jahre des Gymnasiums von einer Schule mit anderen Abschlussanforderungen;
• in einer Lehrausbildungseinrichtung sind oder von dieser entlassen wurden; und
• Andere Umstände (z. B. Notfälle, Naturkatastrophen, Traumata, persönliche oder familiäre Krisen), die die Lernfähigkeit eines Schülers direkt beeinträchtigten.

Der Vorstand delegiert an den Superintendenten oder seinen / ihren Beauftragten, nach eigenem Ermessen einen Verzicht auf maximal zwei für den Abschluss erforderliche Wahlpunkte zu gewähren. Die Eltern/Erziehungsberechtigten eines Schülers oder ein erwachsener Schüler müssen den Distriktantrag auf Erlass von High School Graduation Credits (Formular 2418F) spätestens 180 Tage vor dem geplanten Abschlussdatum des Schülers beim Büro des Superintendenten einreichen. Um den Abschluss zu machen, müssen Studenten, denen eine Befreiung gewährt wurde, siebzehn erforderliche Fach-Credits (drei Englisch, drei Mathematik, drei Naturwissenschaften, drei Sozialkunde, zwei Gesundheit und Fitness, zwei Kunst, eine Karriere und technische Bildung) erwerben, die durch einen zufriedenstellenden Nachweis erbracht werden können Kompetenz gemäß WAC 51-050-XNUMX.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2410 – Voraussetzungen für den Highschool-Abschluss

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.345.080 – Musterrichtlinie und -verfahren für die Gewährung von Kreditverzicht für den Highschool-Abschluss.
RCW 28A.230.090 – Anforderungen oder Äquivalenzen für den High School-Abschluss – Pläne für die High School und darüber hinaus – Anforderungen und Ausnahmen für den berufs- und schulfähigen Abschluss – Neubewertung der Abschlussanforderungen – Sprachanforderungen – Anrechnung von Kursen, die vor dem Besuch der High School absolviert wurden – Äquivalenzen für postsekundäre Anrechnungspunkte
WAC 180-51-068 – Staatliche Fach- und Kreditanforderungen für den Highschool-Abschluss – Schüler, die am oder nach dem 1. Juli 2015 in die neunte Klasse eintreten
WAC 180-51-050 – High School Credit – Definition.


Angenommen: 7. Februar 2017
Überarbeitet: 03.17.2020/14. Dezember 2021

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