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2255 - Alternative Lernerfahrungskurse

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2255

ALTERNATIVE LERNERFAHRUNGSKURSE

Der Vorstand genehmigt die Einrichtung alternativer Lernerfahrungskurse (ALE). ALE bedeutet einen Kurs oder, für die Klassen Kindergarten bis XNUMX, Kursarbeit auf Klassenebene, das ist eine Vermittlungsmethode der Grundbildung und ist:

1. Ganz oder teilweise unabhängig von einem regulären Unterrichtsumfeld oder Stundenplan bereitgestellt, kann aber Komponenten des direkten Unterrichts beinhalten;
2. Beaufsichtigt, überwacht, bewertet, bewertet und dokumentiert von einem zertifizierten Lehrer, der vom Schulbezirk angestellt oder unter Vertrag genommen wird;
3. Bereitgestellt in Übereinstimmung mit einem schriftlichen Schüler-Lernplan, der gemäß der Distriktrichtlinie und Kapitel 392-121, WAC umgesetzt wird.

Der Distrikt wird Studenten, die in einem ALE-Kurs eingeschrieben sind, Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Der Distrikt erfüllt alle Programmanforderungen, die erforderlich sind, um ein ALE als Studiengang zu zählen, und stellt die staatliche Finanzierung für ALE-Studenten sicher.

ALE-Programme können die folgenden Arten von Kursen umfassen, wie in RCW 28A.232.010 definiert:
A. Online-Kurse (siehe Richtlinie 2024, Online-Lernen);
B. Fernkurse; und
C. Standortbasierte Kurse.

Der Vorstand verabschiedet und überprüft jährlich schriftliche Richtlinien zur Genehmigung von ALE-Kursen, einschließlich aller ALE-Kurse und Kursanbieter. Die Richtlinie muss einen oder mehrere Beamte des Schulbezirks benennen, die für die Überwachung der ALE-Kurse des Bezirks verantwortlich sind.

Der Distrikt richtet die folgenden alternativen Programme ein, die vor Ort oder über das Internet oder auf andere elektronische Weise bereitgestellt werden, wie in WAC 392-121-182 definiert:
Gelegenheitsprogramm
Lincoln Highschool
Walla Walla Online

Der/die für diese(n) Kurs(e) zuständige(n) Schulbezirksbeamte(n) ist/sind:
Zugewiesener Bauleiter oder Programmverwalter/-koordinator

Berichtsanforderungen
A. Jahresbericht an den Vorstand
Der Schulbezirksbeamte, der für die Überwachung jedes ALE-Kurses verantwortlich ist, erstattet dem Vorstand mindestens einmal jährlich Bericht. Dieser Jahresbericht enthält mindestens Folgendes:
1. Dokumentation der ALE-Studentenzahl und der Vollzeitäquivalent-Einschreibung, die für die Finanzierung der Grundbildung beantragt wird;
2. Ermittlung des Gesamtverhältnisses von zertifiziertem Lehrpersonal zu Vollzeitäquivalent-Studenten, die in jedem ALE-Kurs eingeschrieben sind; die Anzahl der zertifizierten Mitarbeiter in jedem ALE-Kurs;

3. Eine Beschreibung, wie der Kurs die allgemeinen Ziele und Ziele des Distrikts für den akademischen Erfolg der Studierenden unterstützt; und
4. Ergebnisse etwaiger Selbsteinschätzungen.

B. Monatlicher Bericht an den Superintendent of Public Instruction
Der Distrikt muss dem Superintendent of Public Instruction monatlich Bericht erstatten:
1. Genaue monatliche Mitarbeiterzahlen und Einschreibungen in Vollzeitäquivalenten für Studenten, die für alternative Lernerfahrungen eingeschrieben sind; und
2. Informationen über die Wohn- und Dienstbezirke dieser Studenten.

C. Jahresbericht an den Superintendent of Public Instruction
Der Distrikt muss dem Superintendent of Public Instruction einen Jahresbericht vorlegen, in dem die Kosten und der Zweck aller Ausgaben aufgeführt sind, die für den Kauf oder Vertrag für Unterrichts- oder lehrplanübergreifende Erfahrungen und Dienstleistungen getätigt wurden, die in einem schriftlichen ALE-Lernplan für Schüler enthalten sind, zusammen mit den wesentlichen Angaben ähnliche Erfahrungen oder Dienstleistungen, die Schülern zur Verfügung gestellt werden, die im regulären Unterrichtsprogramm des Distrikts eingeschrieben sind.

D. Jahresbericht an den Superintendent of Public Instruction
Der Distrikt muss dem Superintendent of Public Instruction jährlich Bericht erstatten:
1. die Anzahl der zertifizierten Lehrkräfte in Vollzeitäquivalenten, die jedem alternativen Lernerfahrungsprogramm zugewiesen sind; und
2. Einschreibung von Schülern (getrennt gekennzeichnet), bei denen ALE-Unterricht vollständig unter Vertrag gemäß RCW 28A.150.305 und WAC 392-121-188 erteilt wird.

Bewertungsanforderungen:
Alle Studenten, die in alternativen Lernerfahrungskursen oder Kursarbeiten eingeschrieben sind, müssen mindestens einmal jährlich bewertet werden, wobei für Vollzeitstudenten die staatliche Bewertung für die Klassenstufe des Studenten und alle anderen vom Distrikt vorgeschriebenen jährlichen Bewertungen verwendet werden.

Auch Teilzeitstudierende müssen mindestens einmal jährlich beurteilt werden. Teilzeitschüler, die entweder zu Hause Unterricht gemäß Kapitel 28A.200 RCW erhalten oder an einer zugelassenen Privatschule gemäß Kapitel 28A.195 RCW eingeschrieben sind, müssen jedoch nicht an den gemäß Kapitel 28A erforderlichen Prüfungen teilnehmen. 655, RKW.

Jeder Schüler, dessen alternative Lernerfahrungsanmeldung in einem beliebigen Monat bis zum Zähldatum Januar mit mehr als 0.8 Vollzeitäquivalenten angegeben wird, muss vom Distrikt in alle erforderlichen staatlichen oder bundesstaatlichen Rechenschaftsberichte für dieses Schuljahr aufgenommen werden, vorbehaltlich der bestehenden staatlichen und Regeln und Verfahren zur Rechenschaftspflicht des Bundes.

Studenten, die in alternativen Lernerfahrungskursen oder Kursarbeiten in gebietsfremden Distrikten eingeschrieben sind und nicht in der Lage sind, an den erforderlichen jährlichen staatlichen Beurteilungen im gebietsfremden Distrikt teilzunehmen, müssen die Möglichkeit haben, an solchen erforderlichen jährlichen staatlichen Beurteilungen im Distrikt des physischen Wohnsitzes teilzunehmen, vorbehaltlich der Pläne dieses Distrikts Prüfungsplan. Es liegt in der Verantwortung des gebietsfremden einschreibenden Bezirks, eine schriftliche Vereinbarung mit dem Bezirk des physischen Wohnsitzes zu treffen, die alle notwendigen Koordinierungen zwischen den Bezirken und mit dem Schüler und gegebenenfalls den Eltern des Schülers erleichtert, um diese Anforderung zu erfüllen. Diese Koordinierung kann Folgendes umfassen:
• Beschaffung geeigneter Bewertungsmaterialien;
• Benachrichtigung des Schülers über die Zeitpläne der Bewertungsverwaltung;
• Organisation der Weiterleitung der ausgefüllten Bewertungsmaterialien an den einschreibenden Distrikt zur Vorlage für die Bewertung und Berichterstattung; und
• Vorkehrungen für alle zulässigen Testvorkehrungen und andere Schritte, die erforderlich sein können.
Die Vereinbarung kann Sätze und Bedingungen für die Zahlung angemessener Gebühren durch den einschreibenden Distrikt an den Distrikt des physischen Wohnsitzes enthalten, um die Kosten zu decken, die mit der Planung und Verwaltung der Bewertungen für Studenten verbunden sind, die nicht im Distrikt des physischen Wohnsitzes eingeschrieben sind. Bewertungsergebnisse für Studenten, die gemäß diesen Bestimmungen bewertet wurden, müssen in die Rechenschaftsmessungen des einschreibenden Bezirks und nicht in die Rechenschaftsmessungen des Bezirks des physischen Wohnsitzes aufgenommen werden.

Studierende, die ALE-Kurse abbrechen
Ein Schulbezirk, der einem nicht ansässigen Schüler einen alternativen Lernerfahrungskurs anbietet oder anbietet, muss den ansässigen Schulbezirk informieren, wenn der Schüler den Kurs abbricht oder anderweitig nicht mehr eingeschrieben ist.

Verfahren
Der Superintendent wird angewiesen, Verfahren im Einklang mit WAC 392-121-182 zu entwickeln, um die Verwaltung der ALE-Kurse des Distrikts zu regeln.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 2020 – Kursgestaltung, Auswahl und Annahme von Lehrmaterialien
Vorstandsrichtlinie 2024 – Online-Lernen

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.150.305 – Anbieter von alternativen Bildungsdiensten – Berechtigung von Studenten.
RCW 28A.232.010 – Alternative Lernerfahrungskurse – Allgemeines – Regeln – Berichte.
RCW 28A.250.050 – Studentischer Zugang zu Online-Kursen und Online-Lernprogrammen – Richtlinien und Verfahren – Kursguthaben – Verbreitung von Informationen – Entwicklung lokaler oder regionaler Online-Lernprogramme.
Gesetze von 2018, Kap. 56 - Alternativer Lernerfahrungskurs – Definitionen
WAC 392-121-107 - Definition-Studiengang
WAC 392-121-182 – Anforderungen an alternative Lernerfahrungen
WAC 392-121-188 - Unter Vertrag bereitgestellte Anweisungen


Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 18. August 2020

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