2220 - Schulkalender
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2220
Um es Mitarbeitern, Schülern und Eltern/Erziehungsberechtigten zu ermöglichen, Pläne für ihre eigenen Arbeits- und Urlaubspläne zu erstellen, verabschiedet der Vorstand bis zum 1. Juni einen ein- oder zweijährigen Schulkalender. Bei Änderungen an einigen Schulen können mehrere Kalender entwickelt werden Schulkalender für das kommende Schuljahr. Im Anschluss an diese Aktion werden Mitarbeiter, Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte und Gönner über den/die Schulkalender informiert.
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.150.040 |
Schuljahr – Beginn – Ende |
28A.150.220 |
Basic Education Act von 1977 – Definitionen |
28A.330.100(7) |
Zusätzliche Befugnisse des Vorstands |
41.59.130 |
Pflichten und Rechte des Arbeitgebers gewahrt |
WAC |
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180-16-215 |
Mindestens 180 Schultage im Jahr |
Erste Lesung: 19. März 2002
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002