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2190 - Hochleistungsfähige Programme

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2190

LEISTUNGSFÄHIGE PROGRAMME

Um die besonderen Fähigkeiten jedes Schülers zu entwickeln, wird der Bezirk ein hochleistungsfähiges Programm anbieten, das Schülern vom Kindergarten bis zur zwölften Klasse, die sich für das Programm qualifizieren, Zugang zu Grundbildungsprogrammen bietet, die das Lernen beschleunigen und den Unterricht verbessern. Der Rahmen für solche Programme umfasst unter anderem die folgenden Ziele:

A. Erweiterung der akademischen Leistungen und intellektuellen Fähigkeiten;
B. Förderung der intellektuellen Neugier, Unabhängigkeit und Verantwortung;
C. Entwicklung einer positiven Einstellung gegenüber sich selbst und anderen; Und
D. Entwicklung von Originalität und Kreativität.

Der Vorstand wird jährlich den hochqualifizierten Plan des Distrikts genehmigen, einschließlich: der Anzahl der Schüler, die der Distrikt je Klassenstufe betreuen soll; der Plan des Bezirks, Schüler zu identifizieren und unterzubringen, einschließlich einer allgemeinen Überprüfung auf zwei Klassenstufen; eine Beschreibung der hochleistungsfähigen Programmziele; eine Beschreibung der vom Programm angebotenen Dienste; eine Beschreibung des Lehrprogramms; eine Beschreibung der laufenden beruflichen Weiterentwicklung für hochqualifiziertes Programm- und Allgemeinbildungspersonal; Programmevaluierung und Finanzbericht; und Zusicherungen, dass der Bezirk gesetzeskonform ist.

Der Superintendent legt Verfahren fest, die den staatlichen Richtlinien entsprechen, um eine allgemeine Überweisung, Überprüfung, Beurteilung, Identifizierung und Unterbringung hochqualifizierter Studenten durchzuführen. Zu den Verfahren gehört die Priorisierung der gleichberechtigten Identifizierung historisch unterrepräsentierter und einkommensschwacher Studierender; Verwendung mehrerer objektiver Kriterien und universeller Screenings mehrerer Wege für Identifizierungs- und Platzierungsentscheidungen; Verwendung lokaler Normen, sofern diese nicht restriktiver sind als nationale Normen; und Verwendung von Screening und Beurteilung in der Muttersprache des Schülers (falls verfügbar) oder nonverbaler Beurteilung.

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.185.030 Programme – Behörde der örtlichen Schulbezirke – Auswahl der Schüler
WAC 392 170 Sonderdienstprogramm – Hochbegabte Studenten

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 01.21.2014; 11.20.2018 12.23.2023
Überarbeitet: 16. April 2024

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