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2151 - Interscholastische Aktivitäten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2151

ZWISCHENSCHULISCHE AKTIVITÄTEN

Der Vorstand erkennt den Wert eines Programms interscholastischer Aktivitäten als integralen Bestandteil der gesamten Schulerfahrung für alle Schüler des Distrikts und der Gemeinde an. Das Programm interscholastischer Aktivitäten umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit sportlichen Wettkämpfen, Spielen oder Veranstaltungen oder Ausstellungen, an denen einzelne Schüler oder Schülerteams dieses Distrikts beteiligt sind, wenn solche Veranstaltungen zwischen verschiedenen Schulen innerhalb dieses Distrikts oder mit Schulen außerhalb dieses Distrikts stattfinden.

Das erwartet der Vorstand:

A. Alle zwischenschulischen Aktivitäten und Veranstaltungen müssen den Regeln und Vorschriften der Washington Interscholastic Activities Association (WIAA) entsprechen. Der Distrikt ist nicht verantwortlich oder haftbar für nicht von der Schule gesponserte Programme oder für Programme, die von Mitarbeitern ohne Genehmigung der Schule organisiert, beworben oder daran teilgenommen werden. Der Distrikt ist nicht verantwortlich für oder kontrolliert und übernimmt keine Haftung für Aktivitäten im Sommer und/oder außerhalb der Saison, es sei denn, sie werden ausdrücklich vom Schulbezirk gesponsert. Der Superintendent oder Beauftragte legt Regeln fest, die die Umstände definieren, unter denen Schuleinrichtungen genutzt werden dürfen und unter denen Ankündigungen von Sommersportligen und/oder Kliniken an Schüler weitergeleitet werden können.

B. Ein Sporttrainer muss ordnungsgemäß ausgebildet und für eine Aufgabe qualifiziert sein, wie in der Stellenbeschreibung des Trainers beschrieben.

C. Jeder Cheftrainer wird einen Lehrplan entwickeln und an die Trainer verteilen, der die mit einem Trainerauftrag verbundenen Fähigkeiten, Techniken und Sicherheitsmaßnahmen umreißt. Ein Trainer muss im Voraus die Erlaubnis einholen, wenn er/sie vom Lehrplan abweichen möchte. Der Lehrplan muss vom Sportdirektor genehmigt werden.

D. Trainerstipendien und alle Geschenke an einen Trainer, die fünfhundert Dollar ($500.00) in einer Saison übersteigen, werden vom Vorstand genehmigt.

E. Jedem Trainer werden Fortbildungsmöglichkeiten geboten, damit er/sie darin geschult wird, sich um die Gesundheitsbedürfnisse der Teilnehmer zu kümmern. Vor einer Sportsaison erstellt der Trainer einen Plan für den Umgang mit medizinischen Notfällen bei Trainingseinheiten und Spielen (Heim- und Auswärtsspiele). Der Plan muss vom Sportdirektor genehmigt werden.

F. Den Teilnehmern wird ordnungsgemäß gewartete und montierte Ausrüstung ausgehändigt.

G. Alle Einrichtungen und Ausrüstungen, die im interscholastischen Aktivitätsprogramm verwendet werden, unabhängig davon, ob sie Eigentum des Distrikts sind oder nicht, müssen regelmäßig inspiziert werden.

H. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, einschließlich Artikel wie schmerzlindernde Balsame, Vitamine und Salztabletten, müssen vom Superintendenten genehmigt werden, bevor sie Trainern und/oder Sporttrainern zur Verfügung stehen dürfen. Nachdem Medikamente für das Sporttraining genehmigt wurden, muss der Trainer und/oder Trainer die Genehmigung der Eltern und des Arztes des Schülers einholen, bevor die Medikamente während der Sportsaison verwendet werden dürfen. Wenn eine solche Freigabe nicht vorliegt, dürfen die nicht verschriebenen Medikamente nicht verwendet werden. Diese Bestimmung hindert den Trainer und/oder Trainer nicht daran, zugelassene Erste-Hilfe-Artikel zu verwenden.

Es wird ein Schild angebracht, das die Schüler warnt, dass die Berechtigung zur Teilnahme verweigert werden kann, wenn anabole Steroide zum Zweck der Verbesserung der sportlichen Fähigkeiten verwendet werden.

1. Der Vorstand erkennt an, dass mit der Teilnahme an zwischenschulischen Sportarten gewisse Risiken verbunden sind. Während der Distrikt bestrebt ist, Verletzungen und Unfälle von Schülern zu vermeiden, müssen alle Teilnehmer und ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten eine Erklärung unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass die Eltern und der Schüler die Risiken anerkennen Verletzungen, die sich aus einer solchen Teilnahme ergeben, und versichern, dass der Schüler die Anweisungen des Trainers befolgen wird.

2. Jeder Teilnehmer muss seine körperliche Fitness nachweisen, bevor er Mitglied eines interscholastischen Teams wird. Ein schriftlicher Bericht wird erstellt, wenn ein Schüler während der Teilnahme an einer von der Schule beaufsichtigten Aktivität verletzt wird. Ein Teilnehmer muss frei von Verletzungen sein und sich vollständig von einer Krankheit erholt haben, bevor er an einer Aktivität teilnimmt.

3. Jeder Schüler, der an zwischenschulischen sportlichen Aktivitäten teilnimmt, muss eine Krankenversicherung für Kosten haben oder abschließen, die infolge von Verletzungen entstehen, die er während der Teilnahme an der außerschulischen Aktivität erlitten hat. Keinem Studierenden wird die Teilnahme verweigert, nur weil die Familie des Studierenden aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage ist, den gesamten Versicherungsbeitrag zu zahlen. Der Superintendent oder sein Beauftragter kann einen teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Prämien genehmigen, damit alle Studenten die erforderliche Krankenversicherung abschließen können.

Der Superintendent wird jährlich ein Programm interscholastischer Aktivitäten für das Schuljahr vorbereiten, genehmigen und dem Vorstand zur Prüfung vorlegen. Der Superintendent erstellt Regeln für die Durchführung von studentischen Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von alkoholischen Getränken; Tabakkonsum; Gebrauch oder Besitz von illegalen chemischen Substanzen (einschließlich Marihuana/Cannabis) oder Opiaten, die nicht von einem Arzt verschrieben wurden; Aussehen; Ausgangssperre; unsportliches Verhalten; Abwesenheit von der Praxis; Glücksspiel; oder jede Verletzung des Zivilrechts. Benachrichtigungen über Regeln und Disziplinarmaßnahmen im Zusammenhang mit Regelverstößen werden jedem Teilnehmer und seinen Eltern vor Beginn einer interscholastischen Aktivitätssaison zugestellt.

Nichtdiskriminierung

Der Distrikt schließt keine Person von der Teilnahme am interscholastischen Programm aus, verweigert einer Person die Vorteile eines solchen Programms oder diskriminiert anderweitig eine Person in einem interscholastischen Programm auf der Grundlage der in der Distriktrichtlinie zur Nichtdiskriminierung festgelegten Kategorien.

Der Distrikt wird die notwendigen Mittel für Freizeit- und Sportaktivitäten für beide Geschlechter bereitstellen, obwohl die Gesamtausgaben nicht für Mitglieder beider Geschlechter gleich sein müssen und die Ausgaben für getrennte männliche und weibliche Teams nicht gleich sein müssen.

Wenn einzelne Schüler mit Behinderungen nicht in der Lage sind, an bestehenden Aktivitäten teilzunehmen, selbst wenn angemessene Änderungen und notwendige Vorkehrungen, Hilfsmittel oder Dienstleistungen angeboten werden, kann der Distrikt Schülern mit Behinderungen Möglichkeiten bieten, an separaten oder anderen Freizeit- oder Sportaktivitäten teilzunehmen.

Der Distrikt kann separate Teams für Mitglieder beider Geschlechter betreiben oder sponsern, wenn die Auswahl solcher Teams auf Wettkampffähigkeiten basiert oder die betreffende Aktivität ein Kontaktsport ist. Wenn der Distrikt jedoch ein Team in einer bestimmten Sportart für Mitglieder des einen Geschlechts, aber nicht des anderen betreibt oder sponsert und die sportlichen Möglichkeiten für Mitglieder des anderen Geschlechts zuvor begrenzt waren, dürfen Mitglieder des ausgeschlossenen Geschlechts versuchen das Team angeboten. Für die Zwecke dieser Richtlinie umfassen Kontaktsportarten Boxen, Wrestling, Rugby, Eishockey, Fußball, Basketball und andere Sportarten, bei denen die Hauptaktivität Körperkontakt beinhaltet.

Der Bezirk wird gleiche sportliche Möglichkeiten für beide Geschlechter innerhalb jeder Schule für interscholastische, Vereins- oder intramurale Leichtathletik bieten. Bei der Feststellung, ob gleiche sportliche Möglichkeiten für beide Geschlechter geboten werden, berücksichtigt der Distrikt die folgenden Faktoren:

1. Ob die Auswahl der Sportarten und Wettkampfniveaus die Interessen und Fähigkeiten der Mitglieder beider Geschlechter effektiv berücksichtigen;

2. Bereitstellung von Ausrüstung und Verbrauchsmaterialien;

3. Planung von Spielen und Trainingszeiten, einschließlich der Nutzung von Spielfeldern, Plätzen, Turnhallen und Schwimmbädern;

4. Gegebenenfalls Reise- und Tagegelder;

5. Gelegenheit, Coaching und akademische Nachhilfe zu erhalten;

6. Zuweisung und Vergütung von Trainern, Tutoren und Spieloffiziellen;

7. Bereitstellung von Umkleideräumen und Übungs- und Wettkampfeinrichtungen;

8. Bereitstellung von medizinischen und Ausbildungseinrichtungen und -diensten, einschließlich der Verfügbarkeit von Versicherungen;

9. Bereitstellung von Unterkünften und gastronomischen Einrichtungen und Dienstleistungen, falls vorhanden; und

10. Werbung und Auszeichnungen.

Jährliche sportliche Bewertung

Der Distrikt wird sein schulinternes und schulübergreifendes Programm an jeder Schule mindestens einmal jährlich evaluieren, um sicherzustellen, dass für Mitglieder beiderlei Geschlechts die gleichen Möglichkeiten zur Teilnahme an schulübergreifenden und/oder schulinternen Programmen bestehen. Die Bewertung umfasst die Berücksichtigung der im vorstehenden Absatz „Nichtdiskriminierung“ aufgeführten Faktoren.

Umfrage zum sportlichen Interesse von Studenten

Alle drei Jahre führt der Distrikt für jede Schule, die interscholastische, intramurale und andere Leichtathletik betreibt, eine Umfrage durch, die vom Büro des Superintendenten für öffentlichen Unterricht entwickelt wurde, um das Interesse von männlichen und weiblichen Schülern an der Teilnahme an bestimmten Sportarten zu ermitteln. Der Distrikt berücksichtigt die Umfrageergebnisse bei der Planung und Entwicklung von Freizeit- und Sportaktivitäten, die vom Distrikt angeboten werden, und bei der Feststellung, ob Angehörigen beiderlei Geschlechts gleiche Chancen offen stehen.

Einrichtungen

Der Bezirk stellt getrennte Einrichtungen (z. B. Duschen, Toiletten, Schulungsräume) für männliche und weibliche Studenten zur Verfügung oder teilt die Einrichtungen gerecht zur getrennten Nutzung ein.

 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2121 Drogenmissbrauchsprogramm

Vorstandsrichtlinie 3210 Nichtdiskriminierung

Vorstandsrichtlinie 3211 Transgender-Studenten

Vorstandsrichtlinie 3413 Studentenimpfung und lebensbedrohliche Gesundheitszustände

Vorstandsrichtlinie 3414 Infektionskrankheiten

Verfahren 3416 Medikamente in der Schule

Vorstandsrichtlinie 3418 Reaktion auf Verletzung oder Krankheit eines Schülers

Vorstandsrichtlinie 3422 Studentensport – Gehirnerschütterung, Kopfverletzung und plötzlicher Herzstillstand

Vorstandsrichtlinie 4260 Nutzung von Schuleinrichtungen

Vorstandsrichtlinie 6512 Infektionskontrollprogramm

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.400.350 Haftpflicht-, Lebens-, Kranken-, Gesundheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Gehaltsversicherung zugelassen – Krankensparkonten – Prämien – Nichteinhaltung

RCW 28A.600.200 Zwischenschulische sportliche und andere außerschulische Aktivitäten für Schüler – Befugnis zur Regelung und Verhängung von Strafen – Übertragung von Befugnissen – Bedingungen

RCW 69.41.330 Öffentliche Warnungen – Schulbezirke

RCW 69.41.340 Leichtathletik – Verstöße – Strafe

WAC 392-190-025 Freizeit- und Sportaktivitäten

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 7. Oktober 2003; 27. Februar 2018

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