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Suchrichtlinien und -verfahren

2145 - Suizidprävention

VORSTANDSRICHTLINIE Richtlinie Nr. 2145 

 
Der Vorstand erkennt an, dass Suizid eine der häufigsten Todesursachen bei Jugendlichen ist und dass Suizidindikatoren wie Drogenmissbrauch und Gewalt komplexe Themen sind, die ernst genommen werden sollten. Während Distriktmitarbeiter möglicherweise selbstmörderische Jugendliche erkennen und der Distrikt eine erste Risikobewertung vornehmen kann, kann der Distrikt keine eingehende psychologische Gesundheitsberatung anbieten. Stattdessen weist der Vorstand die Distriktmitarbeiter an, Schüler mit suizidalem Verhalten zur weiteren Beurteilung und Beratung an einen geeigneten Dienst zu verweisen. 
 
Bezirksmitarbeiter, die Kenntnis von einer Suiziddrohung haben, müssen die richtigen Schritte unternehmen, um den Schüler zu unterstützen und diese Informationen dem Schulleiter oder Beauftragten zu melden, der seinerseits die zuständigen Schulbeamten, die Familie des Schülers und die entsprechenden Hilfsdienste benachrichtigt.

Der Vorstand erkennt auch die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Suizidprävention bei Jugendlichen an. Der Distrikt verabschiedet und stellt allen Distriktmitarbeitern, einschließlich Ersatzkräften, zu Beginn jedes Schuljahres einen Plan zur Erkennung, Überprüfung, Überweisung und Reaktion auf Schüler mit emotionalen oder verhaltensbedingten Problemen zur Verfügung. Der Plan sieht mindestens Folgendes vor:
    • Identifizieren Sie Schulungsmöglichkeiten für Mitarbeiter zur Erkennung, Überprüfung und Überweisung von Schülern mit emotionalen oder Verhaltensproblemen, einschließlich derjenigen, die Anzeichen von Drogenmissbrauch, Gewalt oder Selbstmord aufweisen.
    • Beschreiben Sie, wie Sie das Fachwissen von Distriktmitarbeitern nutzen können, die in Anerkennung, Überprüfung und Überweisung geschult sind;
    • Bereitstellung von Richtlinien auf der Grundlage der Fachkenntnisse der Mitarbeiter für die Reaktion auf Verdächtigungen, Bedenken oder Warnzeichen von emotionalem oder Verhaltensstress;
    • Adressieren Sie die Entwicklung von Partnerschaften mit Gemeinschaftsorganisationen und Agenturen für die Überweisung von Studenten an Unterstützungsdienste, um die Entwicklung mindestens einer Absichtserklärung zwischen dem Distrikt und einer solchen Einrichtung einzuschließen;
    • Verfahren für die Kommunikation mit den Eltern enthalten;
    • Beschreiben Sie, wie das Personal auf eine Krisensituation reagieren sollte, in der ein Schüler in unmittelbarer Gefahr für sich selbst oder andere ist;
    • Beschreiben Sie, wie der Distrikt Schüler und Mitarbeiter nach einem Vorfall von Gewalt oder Suizid von Schülern unterstützt.
Der Superintendent wird den Plan und einen Schulungsplan für das Personal entwickeln und umsetzen
die Ziele des Vorstands zu erreichen.
 
Querverweise: 
3207 Verbot von Belästigung, Einschüchterung und Mobbing
2140 Beratung und Beratung
Rechtliche Hinweise:
RCW
28A.410.226
Washington Professional Educator Standards Board – Schulungsprogramm zum Suizidscreening bei Jugendlichen – Zertifikate für Schulkrankenschwestern, Sozialarbeiter, Psychologen und Berater – Annahme von Standards.
28A.410.043
Zertifizierung zum Schulberater
28A.320.1271
Modellschulbezirksplan für die Anerkennung, Erstuntersuchung und Reaktion auf emotionale oder verhaltensbedingte Belastungen bei Schülern.
28A.320.127
Planen Sie die Erkennung, das Screening und die Reaktion auf emotionalen oder verhaltensbedingten Stress bei Schülern.
Verwaltungsressourcen
  2014 - Dezemberausgabe
  2011 - April-Ausgabe
 
Erste Lesung: 17. Mai 2016
Zweite Lesung/Annahme: 7. Juni 2016

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