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Suchrichtlinien und -verfahren

2126 - HIV-AIDS-Präventionserziehung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2126

 

ERZIEHUNG ZUR HIV-AIDS-PRÄVENTION

 

Die lebensbedrohlichen Gefahren von HIV (Human Immunodeficiency Virus) und AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome) und deren Prävention werden im Stadtteil vermittelt. Die Aufklärung über HIV/AIDS-Prävention beschränkt sich auf die Diskussion der lebensbedrohlichen Gefahren der Krankheit, ihrer Übertragung und Prävention. Die Schüler erhalten eine solche Ausbildung mindestens einmal pro Schuljahr, beginnend spätestens mit der fünften Klasse.

 

Das HIV/AIDS-Präventionsprogramm wird in Absprache mit Lehrern, Administratoren, Eltern und anderen Gemeindemitgliedern entwickelt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Personen aus medizinischen, öffentlichen und psychischen Gesundheitsorganisationen und -agenturen. Die Lehrpläne und Materialien, die im HIV/AIDS-Aufklärungsprogramm verwendet werden, können die Musterlehrpläne und -ressourcen sein, die über OSPI erhältlich sind, oder, falls sie vom Schulbezirk entwickelt wurden, vom State Department of Health, HIV/AIDS Prevention and Education Services für medizinische Genauigkeit genehmigt werden (Amt für AIDS). Vom Distrikt entwickelte Lehrpläne werden den HIV/AIDS-Präventions- und Aufklärungsdiensten zusammen mit einer eidesstattlichen Erklärung über die medizinische Genauigkeit vorgelegt, aus der hervorgeht, dass das Material in den vom Distrikt entwickelten Lehrplänen mit den Musterlehrplänen für medizinische Genauigkeit und der Meinung des Distrikts verglichen wurde Die vom Distrikt entwickelten Materialien sind medizinisch genau. Nach Vorlage der eidesstattlichen Erklärung und der Lehrpläne kann der Distrikt diese Materialien verwenden, bis das von den HIV/AIDS-Präventions- und Aufklärungsdiensten durchzuführende Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist.

 

Mindestens einen Monat vor dem Unterrichten der HIV/AIDS-Präventionserziehung in einem Klassenzimmer führt der Distrikt mindestens eine Präsentation zu den Lehrplänen und Materialien durch, die für eine solche Aufklärung verwendet werden, und zwar während geeigneter Stunden für die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler. Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden über die Präsentation informiert und dass die Lehrpläne und Materialien zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Kein Schüler darf verpflichtet werden, an einer HIV/AIDS-Präventionserziehung teilzunehmen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Schülers nach Teilnahme an einer der Distriktpräsentationen der Teilnahme schriftlich widersprechen.

 

Der Lehrplan für die HIV/AIDS-Präventionserziehung soll den Schülern beibringen, welche Verhaltensweisen eine Person einem gefährlichen Infektionsrisiko durch das Humane Immunschwächevirus (HIV) aussetzen, und Methoden zur Vermeidung eines solchen Risikos, einschließlich mindestens:

 

· Die Gefahren des Drogenmissbrauchs, insbesondere bei der Verwendung von Injektionsnadeln; und

 

· Die Gefahren des Geschlechtsverkehrs, mit oder ohne Kondom.

 

Das Aufklärungsprogramm zur HIV/AIDS-Prävention wird die lebensbedrohlichen Gefahren einer Ansteckung mit HIV/AIDS betonen und betonen, dass die Abstinenz von sexueller Aktivität das einzig sichere Mittel ist, um die Übertragung von HIV durch sexuellen Kontakt zu verhindern. Die Anweisung wird auch betonen, dass Kondome zwar das Übertragungsrisiko erheblich verringern, sie aber kein sicheres Mittel zur Verhinderung der Übertragung von HIV sind und das Vertrauen auf Kondome eine Person nur dem Risiko aussetzt, sich der Krankheit auszusetzen.

 

 

Querverweise:

 

Vorstandsrichtlinie 3414 Infektionskrankheiten

 

Vorstandsrichtlinie 2125 Sexual Health Education

 

Rechtliche Hinweise:

 

RCW 28A.230.070 AIDS-Aufklärung in öffentlichen Schulen

 

RCW 28A.300.475 Medizinisch korrekte Aufklärung über sexuelle Gesundheit – Lehrpläne – Teilnahme entschuldigt – Prüfung durch die Eltern

 

RCW 70.24.250 Office on AIDS – Archiv und Clearinghouse für AIDS-Aufklärungs- und Schulungsmaterial – Aufgaben der University of Washington

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

 

Überarbeitet: 5. Mai 2009; 27. Februar 2018

 

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