RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

2106 - Programmkonformität

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2106

PROGRAMM-EINHALTUNG

Am oder vor dem 1. Oktober eines jeden Jahres bestimmt der Superintendent oder Beauftragte, ob der Distrikt die folgenden Programmanforderungen erfüllt:

A. Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um alle dauerhaften Aufzeichnungen von Schülern und Schulbezirken vor Verlust oder Beschädigung zu schützen;

B. Vorkehrungen für die Überwachung von Unterrichtspraktiken und -verfahren getroffen werden;

C. Für die Pflichtstudiengänge stehen aktuelle Basislehrmaterialien zur Verfügung;

D. Für Schüler aller Jahrgangsstufen wird vom Schulbezirk ein Programm mit Orientierungs-, Beratungs- und Prüfungsdiensten unterhalten;

E. Ein Lernressourcenprogramm wird unterhalten;

F. Die physischen Einrichtungen jedes Gebäudes sind angemessen und für das angebotene Bildungsprogramm geeignet;

G. Es gibt angemessene Vorkehrungen für die Gesundheit und Sicherheit aller Schüler in der Obhut des Schulbezirks;

H. Eine aktuelle Grundsatzerklärung zur Verwaltung und zum Betrieb des Schulbezirks ist online oder im Verwaltungsbüro jedes Gebäudes verfügbar, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Richtlinien, die das Schulgebäude und das Besuchsrecht von Nichtschülern im Klassenzimmer regeln;

I. Der Distrikt hält sich an die Gesetze, die die Ungleichbehandlung von Personen aufgrund von Rasse, Geschlecht, Glauben, Hautfarbe, ehrenvoll entlassener Veteranen, sexueller Orientierung, Vorhandensein jeglicher sensorischer, geistiger oder körperlicher Behinderung oder des Einsatzes eines Ausgebildeten verbieten Blindenführhund oder Begleittier durch eine Person mit Behinderung und nationaler Herkunft bei Aktivitäten, die von öffentlichen Schulen unterstützt werden und die gleichen Zugang zu Boy Scouts of America und anderen ausgewiesenen Jugendgruppen erfordern;

J. Innerhalb jeder Schule hat der Schulleiter bestimmt, dass eine angemessene Schülerdisziplin eingeführt und durchgesetzt wird. Der Schulleiter hat sich mit den zertifizierten Mitarbeitern im Schulgebäude beraten, um baudisziplinäre Standards und die einheitliche Durchsetzung dieser Standards zu entwickeln und/oder zu überprüfen;

K. Die schriftlichen Anforderungen für den Highschool-Abschluss wurden vom Vorstand des Schulbezirks angenommen; und

L. Gleichwertigkeit zwischen den Schulen bei Lehrern, Verwaltungskräften und Hilfskräften und Gleichwertigkeit bei der Bereitstellung von Lehrplanmaterialien und -bedarf zwischen Schulen, die Titel-1-Mittel erhalten.

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 6800 Sicherheitsbetrieb und Instandhaltung des Schuleigentums

Vorstandsrichtlinie 5240 Mitarbeiterbeurteilung

Vorstandsrichtlinie 4040 Öffentlicher Zugang zu Distriktunterlagen

Vorstandsrichtlinie 4000 Öffentliches Informationsprogramm

Vorstandsrichtlinie 3410 Studentengesundheit

Vorstandsrichtlinie 3231 Studentenunterlagen

Vorstandsrichtlinie 3210 Nichtdiskriminierung

Vorstandsrichtlinie 3200 Rechte und Pflichten

Vorstandsrichtlinie 2410 Voraussetzungen für den Highschool-Abschluss

Vorstandsrichtlinie 2140 Anleitung und Beratung

Vorstandsrichtlinie 2104 Bundes- und/oder staatlich finanzierte spezielle Unterrichtsprogramme

Vorstandsrichtlinie Programmbewertung 2090

Vorstandsrichtlinie 2020 Kursdesign, Auswahl und Annahme von Lehrmaterialien

Vorstandsrichtlinie 1310 Annahme von Richtlinien, Handbücher und Verwaltungsverfahren

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 27. Februar 2018

 

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem