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Suchrichtlinien und -verfahren

2090 - Programmevaluierung

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2090

PROGRAMMBEWERTUNG

Der Vorstand verlangt Effizienz und Effektivität in allen Facetten seiner Tätigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, stellt der Distrikt Folgendes bereit:

A. eine klare Erklärung der Erwartungen und/oder Standards für die Unterrichtsprogramme des Distrikts;

B. Personal, Ressourcen und Unterstützung, um die angegebenen Erwartungen und/oder Standards zu erreichen; und

C. einen Plan zur Bewertung von Unterrichtsprogrammen und -diensten, um festzustellen, wie gut die Erwartungen und/oder Standards erfüllt werden.

Der Distrikt wird eine Vielzahl von Bewertungsverfahren anwenden, um:

A. die Wirksamkeit der Unterrichtsprogramme bestimmen;

B. den Fortschritt einzelner Schüler beim Erreichen der Lernziele oder -standards der Schüler zu bewerten;

C. die Bedürfnisse einzelner Schüler zu diagnostizieren, die nicht die erwarteten Fortschritte machen; und

D. Studenten identifizieren, die spezialisierte Programme benötigen.

Eltern, die Bewertungsmaterialien einsehen möchten, können dies tun, indem sie sich an den Superintendenten wenden. Vor der Durchführung eines diagnostischen Persönlichkeitstests ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Die Eltern werden über die Leistung ihres Kindes bei allen Tests oder Bewertungen benachrichtigt, die im Rahmen des Washington State Assessment Program durchgeführt werden.

Der Superintendent oder Beauftragte erstellt einen Jahresbericht, der den Grad widerspiegelt, in dem Distriktziele und -vorgaben im Zusammenhang mit dem Unterrichtsprogramm erreicht wurden. Der Superintendent oder Beauftragte überprüft jährlich die Bewertungsprozesse und -verfahren, um festzustellen, ob die Ziele des Programms erreicht werden. Insbesondere wird der Distrikt seinen Lehrplan anpassen, wenn die Schülerleistungen im Rahmen des Washington State Assessment Program darauf hindeuten, dass die Studenten des Distrikts Unterstützung in bestimmten Bereichen benötigen.

 

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.230 Obligatorische Kursarbeit und Aktivitäten

WAC 180-52-020 Schülertests und Aufzeichnungen – Tests – Schriftliche Schulbezirksrichtlinie
WAC 180‑52‑030 Schülertests und -aufzeichnungen – Bestimmte Tests, Fragebögen usw. – Einschränkungen WAC 180‑52‑035 Schülertests und -aufzeichnungen – Diagnostische Persönlichkeitstests – Elternerlaubnis erforderlich Studie der Schulbezirke Angenommen: 180. Juli 53

Überarbeitet: 21. November 2017

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