RegistrierenDie offene Einschreibung und Kindergartenanmeldung für 2024-25 ist jetzt geöffnet    Anmeldeinformationen | Kindergarteninfo

A+ A A-

Suchrichtlinien und -verfahren

2005 - Schulverbesserungspläne

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 2005

SCHULVERBESSERUNGSPLÄNE

Jede Schule entwickelt und verabschiedet einen Schulverbesserungsplan oder -prozess mit jährlicher Überprüfung des Fortschritts und notwendiger Änderungen. Jede Schule legt ihren Plan dem Vorstand am oder vor dem 1. Januar eines jeden Jahres zur jährlichen Erstgenehmigung vor.

Jeder Schulverbesserungsplan oder -prozess wird datengesteuert sein und sich positiv auf das Lernen der Schüler auswirken. Eine positive Auswirkung auf das Lernen der Schüler bedeutet die Förderung der kontinuierlichen Erreichung der staatlichen Lernziele, der wesentlichen akademischen Lernanforderungen, der Sportunterrichtsstandards und der Erreichung des nicht-akademischen Wachstums in Bereichen wie öffentliches Reden, Führung, zwischenmenschliche Beziehungsfähigkeit, Teamarbeit, Selbstvertrauen und Elastizität. Die Absicht ist, dass die Schüler die Ziele des Washingtoner Grundbildungssystems erreichen können: verantwortungsbewusste Bürger zu werden, zu ihrem eigenen wirtschaftlichen Wohlergehen und dem ihrer Familien und Gemeinschaften beizutragen und ein produktives und befriedigendes Leben zu führen.

Jeder Schulverbesserungsplan oder -prozess basiert auf einer Selbstbewertung des Gebäudes, die die aktive Teilnahme und den Beitrag von Baupersonal, Schülern, Eltern und Gemeindemitgliedern umfasst.

Jeder Schulverbesserungsplan oder -prozess wird die folgenden Elemente behandeln:

A. Merkmale effektiver Schulen, wie sie vom Büro des Superintendent of Public Instruction und dem Bildungsdienstbezirk ermittelt wurden (ein Plan kann sich für bis zu drei Jahre auf eines oder mehrere der Merkmale konzentrieren);

B. Sichere und unterstützende Lernumgebungen;

C. Faktoren der Bildungsgerechtigkeit, einschließlich Geschlecht, Rasse, ethnische Zugehörigkeit, Kultur, Sprache und körperliche und geistige Fähigkeiten;

D. Einsatz von Technologie;

E. Eltern- und Gemeindebeteiligung; und

F. Andere Faktoren, die von der Schulgemeinschaft zur Einbeziehung in den Plan oder Prozess identifiziert wurden.

Jede Teilnahme einer Schule an einem Programm zur Unterstützung der Schulverbesserung durch das staatliche Rechenschaftssystem oder das Bundesgrund- und Sekundarschulgesetz stellt eine ausreichende Einhaltung dieser Richtlinie dar.

 

Rechtliche Hinweise:

WAC 180-16-220 Zulassungsvoraussetzungen für ergänzende Grundbildungsprogramme

 

Angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 19. Februar 2019

WALLA WALLA ÖFFENTLICHE SCHULEN • 364 South Park St. • Walla Walla, WA 99362 • Telefon: 509-527-3000 • Telefax: 509.529.7713

Vektorlösungen - Vektorwarnung Tipp für sichere Schulen: 855.976.8772  |  Online-Tippmeldesystem