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1731 - Ausgaben für Vorstandsmitglieder

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1731

AUSGABEN FÜR VORSTANDSMITGLIEDER

 

Die tatsächlichen Ausgaben der Vorstandsmitglieder für die An- und Abreise sowie die Teilnahme an Vorstandssitzungen können erstattet werden. Die Ausgaben von Vorstandsmitgliedern, die als Vertreter des Distrikts an Konferenzen oder Sitzungen teilnehmen, können erstattet werden. Solche Tagungskosten können im Voraus bezahlt werden. Erstattungsfähige Ausgaben, wenn die Kosten entstehen, während das Vorstandsmitglied Distriktgeschäften oder anderen genehmigten Reisen nachgeht, sind:

    1. Transportkosten einschließlich Tarife für kommerzielle oder öffentliche Transportunternehmen und Kilometerleistung zum genehmigten Bezirkstarif.
    2. Gebühren und Anmeldekosten für Konferenzen und Tagungen.
    3. Hotel- und Motelgebühren.
    4. Angemessene Ausgaben für Mahlzeiten.
    5. Solche Nebenkosten für Parkgebühren, angemessene Doppelkosten und dergleichen, die zugunsten des Landkreises anfallen.
    6. Trinkgelder, die die üblichen Prozentsätze für Mahlzeiten nicht übersteigen, sowie angemessene Beträge für Dienstleistungen wie die Gepäckabfertigung.
    7. Neu gewählte Schulvorstandsmitglieder, die ihr Amt erst nach der Jahreskonferenz der Washington State School Directors' Association (WSSDA), die in der Regel im November stattfindet, antreten, erhalten die Kosten für ihre Teilnahme an der Konferenz als Vertreter des Distrikts erstattet.

Auslagen für den persönlichen Vorteil oder die Bewirtung des Vorstandsmitglieds werden nicht erstattet.

Querverweise:

Vorstandspolitik

6212

Karte aufladen

6213

Erstattung von Reisekosten

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.320.050

Auslagenerstattung Vorschuss zu erwartender Auslagen

 43.3.170  Optionsscheine im Voraus – Ausgabe – Beschränkungen

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet am 15. Januar 2008

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