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Suchrichtlinien und -verfahren

1610 - Interessenkonflikte

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1610

INTERESSENSKONFLIKTE

Weder ein Schuldirektor noch ein Distriktbeamter (wie der Superintendent, der stellvertretende Superintendent und der Finanzdirektor) dürfen direkt oder indirekt aus Verträgen Nutzen ziehen, die durch, durch oder unter der Aufsicht des Direktors oder Beamten geschlossen werden, außer wie unten zulässig:

A. Ein Direktor oder Amtsträger kann mit dem Distrikt einen Vertrag über das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen (mit Ausnahme von juristischen Dienstleistungen) abschließen, wenn der Direktor oder Amtsträger im Rahmen des Vertrags in keinem Kalendermonat mehr als 3,000 USD erhält. Der Distrikt führt eine Liste aller Verträge, die unter diesen Absatz fallen, und die Liste wird der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und zum Kopieren zur Verfügung stehen.

B. Der Ehepartner eines Direktors oder Amtsträgers kann als Ersatzlehrer zu den gleichen Bedingungen und zum gleichen Entgelt wie andere Ersatzlehrer im Distrikt eingestellt werden. Damit der Ehepartner eines Direktors oder Amtsträgers als Ersatzlehrer eingestellt werden kann, muss der Superintendent feststellen, dass die Anzahl qualifizierter Ersatzlehrer im Distrikt nicht ausreicht, um den erwarteten Bedarf des Distrikts zu decken, und der Superintendent muss sicherstellen, dass Ersatzlehrer fair und unparteiisch zugewiesen werden zu freien Stellen.

C. Wenn der Ehepartner eines Vorstandsmitglieds oder Amtsträgers vor Amtsantritt des Vorstandsmitglieds oder Amtsträgers beim Distrikt als klassifizierter oder zertifizierter Mitarbeiter beschäftigt war, kann der Arbeitsvertrag des Ehepartners verlängert werden. Die Vertragsbedingungen müssen dem Gehaltsplan oder Tarifvertrag entsprechen, der im Bezirk für diese Position gilt.

D. Ein Direktor oder leitender Angestellter kann ein entferntes Interesse an einem Vertrag haben. Das Interesse muss jedoch vor einer Vorstandsmaßnahme offengelegt und in das offizielle Protokoll aufgenommen werden. Beispiele für entfernte Interessen sind: Sie sind ein unbezahlter leitender Angestellter einer gemeinnützigen Gesellschaft, Sie sind ein Angestellter oder Vertreter einer Vertragspartei, wenn die Vergütung eines solchen Angestellten oder Vertreters vollständig aus festen Löhnen oder Gehältern besteht, Sie sind ein Vermieter oder Mieter von Vertragspartner oder Inhaber von weniger als einem Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, die Vertragspartner ist.

Ein Direktor darf nicht über die Genehmigung, Genehmigung oder Ratifizierung eines Vertrags abstimmen, an dem er ein wirtschaftliches Interesse hat und für den eine der oben beschriebenen Ausnahmen gilt. Bevor der Vorstand einen Vertrag genehmigt, an dem ein Direktor ein wirtschaftliches Interesse hat, muss der Direktor dem Vorstand sein Interesse offenlegen und das Interesse des Direktors muss im offiziellen Protokoll vermerkt werden.

Bevor der Vorstand die Anstellung eines Direktors oder des Ehegatten eines Direktors oder eines leitenden Angestellten genehmigt, informiert der Superintendent oder Beauftragte den Vorstand über andere Personen, die für die zu besetzende(n) Position(en) qualifiziert und daran interessiert sind. Der Distrikt diskriminiert in keiner Weise Bewerber um eine Stelle oder Mitarbeiter aufgrund einer familiären Beziehung zu einem Direktor oder leitenden Angestellten. Alle Einstellungsentscheidungen werden getroffen, indem der Bewerber ausgewählt wird, der die besten Interessen des Schulbezirks fördert.

Wenn ein Direktor oder sein Ehegatte beim Distrikt angestellt ist, unterlässt der Direktor die Teilnahme oder den Versuch, Einfluss auf Vorstandsmaßnahmen zu nehmen, die sich auf den Beschäftigungsstatus des Direktors oder seines Ehegatten auswirken. Zu den Maßnahmen, die sich auf den Beschäftigungsstatus auswirken, gehören unter anderem die Einstellung, die Festlegung von Vergütungen und Nebenleistungen, die Festlegung von Arbeitsbedingungen, die Durchführung von Leistungsbewertungen sowie die Erwägung oder Verhängung von Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen.

Der Superintendent führt ein Protokoll über alle Verträge, die dieser Richtlinie unterliegen, und informiert den Vorstand jährlich oder bei Amtsantritt eines neuen Direktors über das Bestehen dieser Verträge.

Querverweise:
Vorstandsrichtlinie 6230 – Beziehungen zu Lieferanten

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.330.240 – Arbeitsverträge
RCW 28A.405.250 - Zertifizierte Mitarbeiter, Bewerber für eine zertifizierte Stelle, die nicht diskriminiert werden dürfen – Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte
RCW 28A.635.050 – Bestimmte korrupte Praktiken von Schulbeamten – Strafe
RCW 42.23.030 – Interesse an Kontrakten verboten – Ausnahmen
RCW 42.23.040 - Entfernte Interessen

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 11.05.2013; 04.18.2023
Überarbeitet: 12. Dezember 2023

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