1420 - Vorgeschlagene Agenda und Zustimmungsagenda
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1420
VORGESCHLAGENE AGENDA UND ZUSTIMMUNGSAGENDA
Der Vorstandssekretär ist in Absprache mit dem Vorstandsvorsitzenden für die Erstellung der vorgeschlagenen Tagesordnung für jede Sitzung verantwortlich. Kopien der vorgeschlagenen Tagesordnung, des Protokolls der vorherigen Sitzung und relevanter zusätzlicher Informationen werden jedem Vorstandsmitglied mindestens drei (3) Tage vor der Sitzung zugestellt und stehen allen interessierten Bürgern im Büro des Superintendenten vierundzwanzig ( 24) Stunden vor dem Meeting. Die vorgeschlagene Tagesordnung für reguläre und Sonderversammlungen wird mindestens vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn der Versammlung auf der Distrikt-Website veröffentlicht.
Bei einer Sonderversammlung können abschließende Maßnahmen nur in Bezug auf die Angelegenheiten getroffen werden, die in der ursprünglichen Einladung zur Sonderversammlung und der Tagesordnung enthalten sind.
Zustimmungsagenda
Um die Geschäfte bei einer Schulratssitzung zu beschleunigen, genehmigt der Vorstand die Verwendung einer Zustimmungsagenda, die die als routinemäßig angesehenen Punkte enthält. Die Zustimmungsagenda wird nach der Genehmigung der Agenda auf der regulären Agenda erscheinen.
Jeder Punkt, der auf der Zustimmungsagenda erscheint, kann auf Antrag eines Vorstandsmitglieds entfernt und auf die reguläre Tagesordnung gesetzt werden. Über die übrigen Punkte der Zustimmungstagesordnung wird in einem einzigen Antrag abgestimmt. Der genehmigte Antrag wird im Protokoll festgehalten, einschließlich einer Auflistung aller Punkte, die auf der Zustimmungsagenda erscheinen.
Querverweis:
Vorstandsrichtlinie 1400 Durchführung von Sitzungen, Geschäftsordnung und Beschlussfähigkeit
Vorstandsrichtlinie 6020 System of Funds and Accounts
Vorstandsrichtlinie 6215 Gutscheinzertifizierung und -genehmigung
Rechtliche Hinweise:
SHB2105
RCW 42.30.080 Sondersitzungen
Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 10.07.03; 10.18.16
Überarbeitet: 21. November 2017