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Suchrichtlinien und -verfahren

1210 – Jährliches Organisationstreffen

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1210

JÄHRLICHES ORGANISATIONSTREFFEN

Auf der ersten regulären Sitzung, bei der neu gewählte und zertifizierte Vorstandsmitglieder in Wahljahren vertreten sind, und auf der ersten regulären Sitzung im Dezember in Nichtwahljahren wählt der Vorstand aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Vizepräsidenten als dessen Stellvertreter Jahresfristen. Ein neu ernanntes Vorstandsmitglied ist nicht berechtigt, als Amtsträger oder gesetzgebender Vertreter zu fungieren, es sei denn, die Mehrheit des Vorstands wurde ernannt. Sollte ein Vorstandsmitglied nicht mehr in der Lage sein, weiterhin als Vorstandsmitglied zu fungieren, wird umgehend ein Ersatz gewählt. Bei Abwesenheit sowohl des Präsidenten als auch des Vizepräsidenten wählt der Vorstand einen Präsidenten pro tempore, der während dessen Abwesenheit die Aufgaben des Präsidenten wahrnimmt. Der Superintendent fungiert als Vorstandssekretär. Um ein Protokoll über die Verhandlungen jeder Vorstandssitzung zu erstellen, ernennt der Superintendent einen Aufzeichnungssekretär des Vorstands.

In geraden Jahren wird auf derselben Sitzung ein gesetzgebender Vertreter der WSSDA für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.

Die normale Geschäftsordnung wird für die jährliche Organisationssitzung unter Berücksichtigung der folgenden Angelegenheiten nach Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung geändert:

A. Begrüßung und Vorstellung neu gewählter Vorstandsmitglieder durch den Vorsitzenden/Präsidenten;
B. Aufruf zur Nominierung von Vorsitzenden/Präsidenten für das darauffolgende Jahr;
C. Wahl eines Vorsitzenden/Präsidenten (namentliche Abstimmung);
D. Amtsantritt durch den neuen Vorsitzenden/Präsidenten;
E. Aufruf zur Nominierung des stellvertretenden Vorsitzenden/Präsidenten für das darauffolgende Jahr;
F. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden/Präsidenten (namentliche Abstimmung);
G. (falls zutreffend) Aufruf zur Nominierung von WSSDA-Legislativvertretern für die nächsten zwei Jahre; Und
H. Wahl eines gesetzgebenden Vertreters der WSSDA.

Die Richtlinien werden von Jahr zu Jahr und von Vorstand zu Vorstand fortgesetzt, bis und sofern der Vorstand sie nicht ändert.

Rechtliche Hinweise:
RCW 28A.400.030 Pflichten des Superintendenten
RCW 28A.330.010 Vorstandsvorsitzender, Vizepräsident – ​​Sekretär
RCW 28A.330.020 Bestimmte Vorstandswahlen, Art und Weise und Abstimmung erforderlich – Personalauswahl, Art und Weise
RCW 28A.330.050 Pflichten des Superintendenten als Sekretär als Sekretär des Vorstands
RCW 29A.60.280 Lokal gewählte Amtsträger, Beginn der Amtszeit

 

Angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 21. November 2017
Überarbeitet: 19. März 2024

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