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Suchrichtlinien und -verfahren

1110 - Wahl

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1110

WAHL

 

Vorstandswahlen finden am Dienstag nach dem ersten Montag im November in ungeraden Jahren statt.
Eine Person, die rechtlich qualifiziert ist, Vorstandsmitglied zu werden, ist Staatsbürger der Vereinigten Staaten und ein qualifizierter Wähler mit Wohnsitz im Schulbezirk.

Eine Person kann Kandidat für einen Platz im Vorstand werden, indem sie während der gesetzlich vorgeschriebenen Einreichungsfrist im Mai eine Kandidaturerklärung beim Bezirksprüfer einreicht. Für den Fall, dass es mehr als zwei Kandidaten für ein Amt im Vorstand gibt, findet am ersten Dienstag im August eine Vorwahl in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise statt. Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen werden im November auf dem Stimmzettel erscheinen.

Wenn vor dem ersten Tag der regulären Bewerbungsfrist eine Stelle als Schulleiter frei wird, die nicht auf dem Stimmzettel für die allgemeinen Wahlen erscheinen soll, so dass eine unbefristete Amtszeit verbleibt, für die bei der nächsten allgemeinen Wahl ein Nachfolger gewählt werden muss, Bewerbungen für diese Position werden während der regulären Bewerbungsfrist akzeptiert. Der Archivierungsbeamte informiert Zeitungen, Radio und Fernsehen in der Grafschaft sowie online über die Vakanz und den Anmeldezeitraum. Die Position wird auf den Stimmzetteln der Vorwahlen und allgemeinen Wahlen erscheinen, es sei denn, es ist keine Vorwahl erforderlich.

Wenn am ersten Tag der regulären Bewerbungsfrist oder später eine Stelle als Schuldirektor frei wird, die nicht auf dem Stimmzettel für die allgemeinen Wahlen erscheinen soll und eine Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, erfolgt die Wahl des Nachfolgers beim nächstfolgenden General Wahl, dass es dem Amt gesetzlich erlaubt ist, eine Wahl durchzuführen.

Wenn nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist und Rücktrittsfrist, aber vor dem Tag der Hauptbewerbung, eine Nichtigkeit in der Kandidatur auftritt, wird der Einreichungsbeamte die Einreichungsfrist von drei normalen Geschäftstagen wieder eröffnen. Der Archivierungsbeamte informiert Zeitungen, Radio und Fernsehen im Landkreis sowie online über die besondere Einreichungsfrist. Als gewählt gilt der Kandidat, der bei der allgemeinen Wahl die Mehrheit der für diesen Schulleiter abgegebenen Stimmen erhält.

Querverweis:

Vorstandspolitik

1115

Stellenangebote

1610

Interessenskonflikte

Rechtliche Hinweise:

RCW

28A.323.040

Gemeinsame Schulbezirke – Bezeichnung des Landkreises, zu dem der gemeinsame Schulbezirk gehört

28A.343.300

Direktoren -Bedingungen -Zahlen

28A.343.320

Direktoren – Kandidaturerklärungen – Positionen als separate Ämter

28A.343.330 Direktoren – Stimmzettel – Formular
28A.343.340 Direktoren-wenn gewählt-Berechtigung

29A.04.151

Unterkunft

29A.24.141

Nichtig bei Kandidatur – Ausnahme

29A.24.151

Nichtigkeitserklärung der Kandidatur

29A.24.181

Wiederaufnahme der Einreichung – vor dem elften Dienstag vor der Bundestagswahl

29A.24.191

Geplante Wahl hinfällig, wenn.

29A.52.210

Lokale Vorwahlen

42.12.010

Ursachen für Leerstand

 

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 15. November 2011

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