1000 - Rechtsstatus und Betrieb
VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 1000
RECHTLICHER STATUS UND BETRIEB
Der Vorstand des Schulbezirks Walla Walla ist eine vom Staat Washington gegründete Körperschaft, die alle Aspekte der Geschäfte des Bezirks plant und leitet, damit die Schüler ausreichend Gelegenheit haben, ihre individuellen und kollektiven Lernbedürfnisse zu erfüllen.
Die Richtlinien des Vorstands definieren die Organisation des Vorstands und die Art und Weise, wie er seine offiziellen Geschäfte führt. Die Betriebsrichtlinien des Vorstands sind diejenigen, die der Vorstand von Zeit zu Zeit annimmt, um die Erfüllung seiner Aufgaben zu erleichtern. Die Richtlinien werden von Jahr zu Jahr und von Vorstand zu Vorstand fortgesetzt, bis und sofern der Vorstand sie nicht ändert.
Organisation
Der Firmenname dieses Schulbezirks lautet Walla Walla School District No. 140, Walla Walla County, Bundesstaat Washington. Der Bezirk ist als erstklassiger Bezirk klassifiziert und wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften für erstklassige Bezirke betrieben.
Um sein vorrangiges Ziel zu erreichen, jedem Kind die erforderlichen Fähigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, die seinen Fähigkeiten entsprechen, um wirksame Bürger zu werden, übt der Vorstand die volle Autorität aus, die ihm durch die Gesetze des Staates zuerkannt wird. Seine rechtlichen Befugnisse, Pflichten und Verantwortlichkeiten leiten sich aus staatlichen Gesetzen und Verordnungen ab. Quellen wie das Schulgesetzbuch (Titel 28A RCW), die Stellungnahmen und Verordnungen des Generalstaatsanwalts des staatlichen Schulamts (Titel 180 WAC) und des staatlichen Superintendenten für den öffentlichen Unterricht (Titel 392 WAC) beschreiben die gesetzlichen Befugnisse, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Planke.
Anzahl der Mitglieder und Amtszeiten
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die von den registrierten Wählern des Distrikts per Stimmzettel gewählt werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, bleiben Vorstandsmitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren und bis zur Wahl und Qualifizierung ihrer Nachfolger im Amt. Die Amtszeiten der Vorstandsmitglieder sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gestaffelt.
Neu gewählte Direktoren treten ihr Amt bei der ersten offiziellen Sitzung des Board of Directors an, nachdem die Wahlergebnisse vom County Auditor bestätigt wurden. Vor Beginn ihrer Amtszeit müssen die Direktoren einen Amtseid ablegen und unterschreiben.
Querverweise: |
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Vorstandspolitik |
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1111 |
Amtseid |
Prozedur 1000 |
Schulbezirksgrenzen |
Rechtliche Hinweise: |
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RCW |
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28A.150.230 |
Grundbildungsgesetz von 1977 |
28A.315.035 |
Organisation von Schulbezirken |
28A.300.065 |
Klassifikations- und Nummerierungssystem der Schulbezirke |
28A.320.010 |
Unternehmensbefugnisse |
28A.320.020 |
Haftung für Schulden und Urteile |
28A.320.040 |
Geschäftsführung |
28A.315.450 |
Direktoren Wahlen – Bedingungen Nummern |
28A.315.470 |
Direktoren Kandidaturerklärung |
28A.315.480 |
Directors-Stimmzettel-Formular |
28A.315.500 |
Direktoren-Amtseid |
29.13.050 |
Beginn der Amtszeit der Amtsträger - Organisation des Distriktvorstands |
Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002
Überarbeitet: 7. Oktober 2003