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3210 - Nichtdiskriminierung - Studenten

VORSTANDSRICHTLINIE Nr. 3210

NICHTDISKRIMINIERUNG - SCHÜLER

Der Distrikt bietet allen Schülern in allen Aspekten des akademischen und Aktivitätenprogramms gleiche Bildungsmöglichkeiten und Behandlung ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Glauben, Hautfarbe, nationaler Herkunft, Alter, ehrenhaft entlassenem Veteranen- oder Militärstatus, Geschlecht und sexueller Orientierung , Geschlechtsausdruck oder -identität, Familienstand, das Vorhandensein einer sensorischen, geistigen oder körperlichen Behinderung oder die Verwendung eines ausgebildeten Hundeführers oder Begleittiers durch eine Person mit einer Behinderung. Der Distrikt wird den Boy Scouts of America und allen anderen ausgewiesenen Jugendgruppen, die in Titel 36 des United States Code als patriotische Gesellschaft aufgeführt sind, gleichen Zugang zu Schuleinrichtungen gewähren. Distriktprogramme sind frei von sexueller Belästigung. Hilfsmittel und Dienstleistungen werden auf Anfrage für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt.  

Verhalten gegen einen Schüler, das auf einer der oben aufgeführten Kategorien basiert und ausreichend schwerwiegend, hartnäckig oder allgegenwärtig ist, um die Fähigkeit des Schülers einzuschränken oder zu verweigern, an den Kursangeboten, Bildungsprogrammen oder Aktivitäten des Distrikts teilzunehmen oder davon zu profitieren, wird nicht toleriert . Wenn ein Distriktmitarbeiter weiß oder vernünftigerweise wissen sollte, dass eine solche diskriminierende Belästigung stattfindet oder stattgefunden hat, wird der Distrikt unverzüglich und wirksame Schritte unternehmen, die vernünftigerweise berechnet werden, um die Belästigung zu beenden, ihre Wiederholung zu verhindern und ihre Auswirkungen zu beheben.

Die Nichtdiskriminierungserklärung des Distrikts wird in alle schriftlichen Ankündigungen, Bekanntmachungen, Rekrutierungsmaterialien, Bewerbungen und anderen Veröffentlichungen aufgenommen, die allen Schülern, Eltern oder Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Die Erklärung umfasst: 1) den Hinweis, dass der Distrikt bei Programmen oder Aktivitäten nicht aufgrund einer der oben aufgeführten Kategorien diskriminiert; 2) Name und Kontaktinformationen des Compliance-Beauftragten des Distrikts, der die Einhaltung dieser Richtlinie sicherstellen soll; und 3) die Namen und Kontaktinformationen der Compliance-Beauftragten für Abschnitt 504 und Titel IX des Distrikts.  

Der Distrikt veröffentlicht jährlich eine Mitteilung, die angemessen berechnet ist, um Schüler, Eltern/Erziehungsberechtigte (in einer Sprache, die sie verstehen können, was möglicherweise Sprachunterstützung erfordert) und Mitarbeiter über das Distrikt-Beschwerdeverfahren wegen Diskriminierung zu informieren.

Der Superintendent wird einen Mitarbeiter ernennen, der als Compliance-Beauftragter für diese Richtlinie fungiert. Der Compliance-Beauftragte ist für die Untersuchung von Diskriminierungsbeschwerden verantwortlich, die dem Distrikt übermittelt werden.

Der Distrikt wird Administratoren und zertifiziertes Personal und Unterrichtspersonal in Bezug auf ihre Verantwortlichkeiten gemäß dieser Richtlinie schulen und das Bewusstsein für Voreingenommenheit und Diskriminierung auf der Grundlage der in dieser Richtlinie identifizierten geschützten Klassen schärfen und beseitigen, und wird Chancengleichheit für alle Schüler im Distrikt gewährleisten.

 
 

Querverweise:

Vorstandsrichtlinie 2020 Kursgestaltung, Auswahl und Annahme von Lehrplänen und Lehrmaterialien

Vorstandsrichtlinie 2030 Diensttiere in Schulen

Vorstandsrichtlinie 2140 Anleitung und Beratung

Board Policy 2150 Co-Curricular Program

Vorstandsrichtlinie 2151 Zwischenschulische Aktivitäten

Vorstandsrichtlinie 3211 Transgender-Studenten

Vorstandsrichtlinie 4260 Nutzung von Schuleinrichtungen und -ausrüstung

Rechtliche Hinweise:

RCW 28A.640 Sexuelle Gleichstellung

RCW 28A.642 Diskriminierungsverbot

RCW 49.60 Diskriminierung – Menschenrechtskommission

WAC 392-190-020 Schulung – Verantwortlichkeiten des Personals – Bewusstsein für Vorurteile

WAC 392-190-060 Compliance – Benennung des verantwortlichen Mitarbeiters im Schulbezirk – Benachrichtigung

WAC 392-400-215 Studentenrechte

20 USC § 7905 Boy Scouts of America Equal Access Act

42 USC §§ 12101 - 12213 Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen

Vom Vorstand angenommen: 16. Juli 2002

Überarbeitet: 10.07.03; 05.21.13

Überarbeitet: 15. August 2017

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