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Heimgestützter Unterricht

Das Gesetz des US-Bundesstaates Washington erkennt den Wunsch einiger Eltern an, für ihre Kinder zu Hause Unterricht zu erhalten.

RCW 28A.200.011 (1) besagt, dass jede Person, deren Kind häuslichen Unterricht erhält, gem RCW 28A.225.010 (4) muss jährlich eine unterschriebene Willenserklärung abgeben, dass er oder sie plant, sein oder ihr Kind zu Hause unterrichten zu lassen. Die Erklärung ist bis zum 15. September des Schuljahres oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn eines Viertels, Trimesters oder Semesters einer öffentlichen Schule bei (1) dem Superintendenten des öffentlichen Schulbezirks, in dem der Elternteil wohnt, oder (2 ) der Superintendent eines gebietsfremden öffentlichen Schulbezirks, der die Versetzung akzeptiert; in diesem Fall gilt der Schüler als Versetzungsschüler des gebietsfremden Bezirks.

Für weitere Informationen zum Anmeldeverfahren für den Heimunterricht wenden Sie sich bitte an:

Walla Walla öffentliche Schulen
Büro des Superintendenten
509-527-3000                            

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